

Auch Rechtskommission will Adresspflicht für Online-Konzerne in der Schweiz
17. April 2019, 13:02
Grosse kommerzielle Onlineplattformen sollen verpflichtet werden, ein Zustelldomizil in der Schweiz zu bezeichnen.
Grosse kommerzielle Onlineplattformen sollen verpflichtet werden, ein Zustelldomizil in der Schweiz zu bezeichnen. Dies fordert die Rechtskommission des Ständerats. Damit soll die Rechtsdurchsetzung im Internet gestärkt werden, wie die Parlamentsdienste mitteilen.
Heute sei oft unklar, an wen sich Private oder Behörden bei Rechtsfällen wenden müssten. Mit einem obligatorischen Zustelldomizil könnten allfällige Rechtsansprüche, zum Beispiel bei Persönlichkeitsverletzungen oder Datenschutzverletzungen im Internet, leichter geltend gemacht werden.
Die Rechtskommission beantragt deshalb ihrem Rat die Annahme der Motion von Nationalrat Balthasar Glättli (Grüne/ZH). Betroffen von der neuen Regelung wären demnach Unternehmen, die gewinnorientierte soziale Netzwerke mit mehr als 200'000 registrierten Nutzerinnen und Nutzern in der Schweiz betreiben. Der Nationalrat hatte die Motion in der Herbstsession angenommen.
Die Kommission betrachte den Vorstoss als eine Ergänzung zu ihrer eigenen Motion, die bereits von den Räten an den Bundesrat überwiesen worden sei, heisst es weiter. Diese verlangt, dass soziale Netzwerke, die sich mit ihren Dienstleistungen an Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten richten, über eine Vertretung oder ein Zustelldomizil in der Schweiz verfügen. (sda/kjo)
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