

Beschaffungsgesetz: CH Open droht mit Beschwerde-Flut
8. Mai 2017 um 14:50
Das Schweizer Parlament behandelt bald die Revision des Bundesgesetzes des öffentlichen Beschaffungswesens (BöB), die neben einer Harmonisierung zwischen Kantonen und Bund auch umstrittene Neuerungen enthält.
Das Schweizer Parlament behandelt bald die Revision des Bundesgesetzes des öffentlichen Beschaffungswesens (BöB), die neben einer Harmonisierung zwischen Kantonen und Bund auch umstrittene Neuerungen enthält.
Gegen die Gesetzesänderung haben sich von verschiedenen Seiten bereits kritische Stimmen geäussert. In einem Open Hearing von letzter Woche zeigten sich die Gräben zwischen den involvierten Stellen und Unternehmen. Der Verein CH Open, der sich die Förderung von Open Source Software und offenen Standards zum Zweck gesetzt hat, hat nun angekündigt, dass man Beschwerdemöglichkeiten für seine Mitglieder prüfe.
Beschwerden und politische Vorstösse
Mit der Revision würden die Abhängigkeiten von Firmen wie Microsoft oder Oracle zementiert, argumentiert der Open-Source-Verein. Stattdessen müsse der Wettbewerb zwischen den Anbietern spielen und herstellerneutrale Ausschreibungen wie auch Transparenz über die Aufträge gewährleistet sein.
CH Open prüfe die Möglichkeit einer "generellen Verbandsbeschwerde bei freihändigen Vergaben". Allerdings gilt das Verbandsbeschwerderecht in der Schweiz nur eingeschränkt und zwar für Natur-, Heimat- und Umweltschutzverbände, die bestimmte Anforderungen erfüllen und vom Bundesrat dazu ermächtigt wurden. Matthias Stürmer, Berner Stadtrat und Vorstandsmitglied von CH Open, präzisierte auf Anfrage von inside-it.ch dann auch: Eine Verbandsbeschwerde sei per se so nicht möglich, aber der Verein könne möglicherweise die Interessen seiner Firmenmitglieder vertreten. Man habe diesbezüglich bereits mit Beschaffungsexperten gesprochen.
Konkret wolle man zudem eine Standard-Vorlage für Beschwerden publizieren und man diskutiere politische Vorstösse, ergänzt Matthias Günter, der Präsident des Vereins. Man wolle sich aber nicht als Beschwerdeverband etablieren, versichert Matthias Stürmer. Die Ankündigung einer generellen Verbandsbeschwerde kann man deshalb wohl erstmal als Schuss vor den Bug des Bundesrates interpretieren.
CH Open befürchtet Ausschluss von KMUs
Für die Revision schlägt der Bundesrat den Ausschluss des Öffentlichkeitsgesetzes vor, was das Einsichtsrecht in Beschaffungsunterlagen stark einschränken würde. Zudem sollen zusätzliche Spielräume für eine freihändige Vergabe bei Ausschreibungen über dem Schwellenwert geschaffen werden.
Der Verein befürchtet, dass die Schweizer KMUs aus dem IT-Bereich faktisch aus dem Markt gedrängt werden, falls die beiden Punkte in das neue Gesetz einfliessen. Das Beschaffungswesen der öffentlichen Verwaltung hat einen Umfang von rund 36 Milliarden Franken pro Jahr. (ts)
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