Über eine Weboberfläche oder via API im eigenen Kliniksystem können zuvor autorisierte Nutzer ihren Patienten ein Covid-Zertifikat ausstellen.
Am gestrigen 19. Mai hat der Bundesrat die Eckdaten zum Covid-Zertifikat bekannt gegeben. Nun hat das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) ein paar technische Details dazu publiziert.
Ab 7. Juni soll das Zertifikat schrittweise ausgestellt werden. Bürger sollen sich damit als geimpft, genesen oder negativ getestet ausweisen können, erklärte der Bundesrat. Mit diesem Nachweis sollen auch Grossveranstaltungen wieder möglich werden und Orte mit erhöhtem Ansteckungsrisiko wie Diskotheken und Clubs wieder öffnen können.
Mit der technischen Umsetzung beauftragt wurde der "hauseigene" IT-Dienstleister der Bundesverwaltung, das BIT.
Grundsätzlich sieht die Verordnung vor, dass ein Bürger ein Zertifikat beantragen muss. Die Covid-Zertifikate werden also nicht pauschal ausgestellt. Jene Fachpersonen beziehungsweise Personengruppen, die es ausstellen können, müssen zuvor von den Kantonen dazu autorisiert werde.
Es wird drei verschiedene Zertifikate geben: für negativ Getestete, Geimpfte oder Genesene. Der Ablauf für die Ausstellung unterscheidet sich dabei aber nicht. Die Ausstellung, etwa durch den Hausarzt oder in einem Testzentrum, erfolgt über ein vom BIT zur Verfügung gestelltes Webinterface.
Zudem ist eine API für die Einbindung in die Applikationen der Gesundheitsversorger, sogenannte Primärsysteme, vorgesehen. Nur vom BIT festgelegte Primärsysteme werden auf die REST-API zugreifen können, wie es auf Github heisst.
Der Prozess zur Ausstellung eines Covid-Zertifikats. Quelle: Admin.ch / Github
Der Arzt muss anschliessend die Informationen des Bürgers angeben. Dazu gehören neben den persönlichen Daten im Falle einer Impfung auch, um welchen Impfstoff es sich handelt und wann die letzte Dosis verabreicht wurde. Im Falle eines Tests sind neben dem Datum auch die Uhrzeit der Entnahme oder der Code des Test-Herstellers anzugeben.
Das Zertifikat wird beim BIT generiert und anschliessend als signierter QR-Code in einem PDF ausgeliefert. Dieses wiederum könne ausgedruckt werden und in Papierform oder gescannt in einer App auf dem Mobiltelefon gespeichert werden, erklärt das Bundesamt für Gesundheit (BAG). Beim Vorweisen beziehungsweise Überprüfen des Zertifikats, unabhängig davon, ob der QR-Code via App oder auf Papier gezeigt wird, ist ein Ausweis nötig.
Das BIT teilte bereits mit, dass die Lösung EU-kompatibel sei, sich auf das notwendige technische Minimum beschränke und der Quellcode als Open Source veröffentlicht wird.