

BIT wählt nur zwei Partner für Programmmanagement
24. Juni 2014 um 12:24
Das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) hat in einer --https://www.
Das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) hat in einer öffentlichen Ausschreibung von Mitte April sechs strategische Partner gesucht, die den ICT-Dienstleister des Bundes bis 2017 als strategische Partner im Bereich Programmmanagement unterstützen sollen. In der vergleichsweise sehr schnell durchgezogenen Beschaffung erhielten nun aber nur zwei Firmen einen Zuschlag, die Berner APP Unternehmensberatung und das Winterthurer Unternehmen ASP Inteco. Beide erhalten einen Rahmenvertrag, werden sich aber noch untereinander um die konkreten Aufträge, die in den nächsten drei Jahren vergeben werden, streiten müssen.
Wie in ähnlichen Ausschreibungen legte das BIT eine maximale Beschaffungsmenge fest, aber keine Mindestabnahmemenge. In diesem Fall beträgt das maximale Stundenkontigent 129'000 Stunden, aufgeteilt auf 64'800 Stunden für Programmmanager auf Stufe Expert und die gleiche Stundenzahl für Programmmanager auf Stufe Senior Expert. APP hat dies für 31,1 Millionen Franken, ASP für 27,5 Millionen Franken offeriert. In Programmen wird jeweils eine Reihe von zusammengehörigen Projekten zusammengefasst. Für Programmmanager muss der Bund deshalb auch etwas mehr bezahlen als für Projektmanager. Die Offerten in einer Ausschrebung für 210'000 Projektmanagerstunden, über die wir vor einer Woche berichtet haben, bewegten sich ebenfalls zwischen 27 und 31 Millionen Franken.
Obwohl ein Stundenkontingent festgelegt wurde, wird in der vorliegenden Beschaffung betont, dass es nicht um Personalverleih gehe. Die Umsetzung der ausgeschriebenen Leistungen werde in Form von Aufträgen erfolgen. Das heisst, dass unter den beiden Zuschlagsempfängern jeweils ein Wettbewerb um Dienstleistungsaufträge erfolgen wird. Dies bedeutet unter anderem, dass die Anbieter bereit sein müssen, die Haftung für die getreue Ausführung zu übernehmen. Von den Anbietern wird zudem erwartet, dass sie die Anforderungen aus eigener Kraft erfüllen können und nur "im absoluten Ausnahmefall" auf Subunternehmen zurückgreifen müssen. (hjm)
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