

Bitstromzugang: Swisscom geht vor Bundesverwaltungsgericht
12. Dezember 2007, 11:42
Die Swisscom wird den Entscheid der Eidgenössischen Kommunikationskommission (ComCom) von Ende November über den sogenannten schnellen Bitstromzugang vor dem Bundesverwaltungsgericht anfechten.
Die Swisscom wird den Entscheid der Eidgenössischen Kommunikationskommission (ComCom) von Ende November über den sogenannten schnellen Bitstromzugang vor dem Bundesverwaltungsgericht anfechten. Swisscom-Konzernchef Carsten Schloter sagte in einem Interview mit der Westschweizer Zeitung 'Le Temps': "Oui, un recours sera déposé auprès du Tribunal administratif fédéral." Er betonte zudem, dass ein früherer Entscheid der Rekurskommission für Wettbewerbsfragen bestätigt habe, dass die Swisscom nicht marktbeherrschend sei.
Die ComCom ist hingegen der Meinung, dass die Swisscom beim schnellen Bitstromzugang marktbeherrschend ist und diesen während vier Jahren für die Konkurrenz öffnen muss. Nun dürfte das Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht einen definitiven Entscheid um einige Monate verzögern.
Beim schnellen Bitstromzugang stellt die Swisscom eine Breitbandverbindung (xDSL) übers Kupferkabel von der Anschlusszentrale zum Kunden her. Damit können alternative Serviceprovider erstmals selber entscheiden, welche ADSL-, VDSL- oder SDSL-Angebote erstellt werden sollen. Beobachter (und alternative Anbieter) glauben, dass so die Preise für Breitband-Internet sinken werden. (mim)
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