

BÖB: Schweizer Firmen im Nachteil?
7. März 2019, 16:35
Der Nationalrat widerspricht dem Ständerat: Nationales Preisniveau soll bei der Beschaffung keine Rolle spielen.
Der Nationalrat widerspricht dem Ständerat: Nationales Preisniveau soll bei der Beschaffung keine Rolle spielen.
Der Nationalrat will, dass der Bund bei der Vergabe von Aufträgen das Preisniveau in anderen Ländern nicht berücksichtigen muss. Das bedeute einen zu grossen bürokratischen Aufwand, befand er.
Der Ständerat wollte dies in das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) schreiben. Das sei jedoch aus bürokratisch-technischen Gründen abzulehnen, sagte Corrado Pardini (SP/BE) im Namen der Kommissionsmehrheit.
Auch inländische Produkte hätten Bestandteile, die im Ausland eingekauft und in ein Schweizer Produkt eingebaut worden seien – es sei unklar, wie dies in der Praxis gehandhabt werden solle. Zudem sei nicht sicher, ob dies mit WTO-Abkommen vereinbar sei. Der Rat folgte dieser Argumentation und lehnte den Zusatz ab.
Zusätzliche Kriterien könnten Schweizer Lohnhöhe kompensieren
Begrüsst wurde im Rat, dass im Gesetz zum öffentlichen Beschaffungswesen verschiedene Kriterien für die Vergabe festgehalten werden, so neben dem Preis beispielsweise auch Qualität, Verlässlichkeit, Kundendienst, Lieferbedingungen und weiteres mehr.
Dass bei Beschaffungen nicht nur der Preis, sondern auch andere Kriterien berücksichtigt würden, sei ein Paradigmenwechsel, sagte Finanzminister Ueli Maurer. So würden die hohen Lohnkosten in der Schweiz mit Stärken wie Verlässlichkeit und Qualität aufgewogen.
Arbeitsbedingungen am Leistungsort sollen gelten
Der Nationalrat befasste sich auch mit der Frage, ob bei Bundesaufträgen im Inland die Arbeitsrechtsbestimmungen des Unternehmenssitzes oder des Ausführungsortes gelten sollen.
In jedem Kanton würden unterschiedliche Regeln gelten, sagte Sylvia Flückiger (SVP/AG). Deshalb könne, wer für Föderalismus sei, nur für das Leistungsortprinzip stimmen. Nur mit diesem könnten gleich lange Spiesse geschaffen werden, pflichtete Jacqueline Badran (SP/ZH) bei. Der Nationalrat entschied sich für das Leistungsortsprinzip.
Totalrevision für 40-Milliarden-Markt
Die Vorlage geht nun zurück an den Ständerat. Die Totalrevision des Beschaffungsrechts ist nötig wegen einer Änderung des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA). Im gleichen Zug wird das Beschaffungsrecht von Bund und Kantonen angeglichen.
Vor allem für die Kantone hat die Regelung grosse Bedeutung: Das jährliche Volumen der Zahlungen im Beschaffungswesen wird auf über 40 Milliarden Franken geschätzt. 80 Prozent davon stammen von Kantonen und Gemeinden.
Das Volumen für IT schätzt Beschaffungsspezialist Matthias Stürmer auf rund drei Milliarden Franken jährlich. (sda/ts)
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