

Büpf-Krach geht wieder los
21. August 2017, 13:25
Noch ist die aktuellste Version des Entwurfs zur Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (E-VÜPF) unter Verschluss.
Noch ist die aktuellste Version des Entwurfs zur Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (E-VÜPF) unter Verschluss. Dieser soll das BÜPF präzisieren. Eigentlich wurde das Dokument erst der ständerätlichen Rechtskommission zur Konsultation versandt, doch haben Telcos ebenso wie die 'Basler Zeitung' den Entwurf offenbar auch vor Augen.
Erste Reaktionen der IT-Branche: Empörung und Enttäuschung, denn in der Vernehmlassung geäusserte zentrale Einwände, Wünsche und Forderungen der IT-Branche seien nicht eingeflossen.
Und dies obwohl beispielsweise die Verbände Asut, ICTswitzerland und SWICO in der Vernehmlassung den Entwurf hart kritisierten: "Unpräzise" sei er in einigen Teilen, "unverhältnismässig" und "nicht umsetzbar" in andern. Der Rest führe zu Kostensteigerungen und Innovationsbremsen.
So könne die verlangte Datenlieferung nicht wie verlangt automatisiert werden, die geforderten Fristen könne man nicht einhalten und gewisse Informationen könne man gar nicht liefern. Fazit: "Die Vorlage muss grundlegend überarbeitet werden".
Laut 'Tages-Anzeiger' kommt der Bundesrat aber den Anbietern von WLANs mindestens teilweise entgegen, wenn es um die Identifikation von Nutzern geht: "Die Nutzer von öffentlichen WLANs sollen sich nur identifizieren müssen, wenn dieses von einem professionellen Anbieter betrieben wird." Wie man "Profis" (Swisscom) von "Amateuren" (wie Cafés oder WGs) abgrenzen will, bleibt aber offenbar allen unklar. Und ist ein einzelner "Informatiker", der das WLAN stellt, schon ein "Profi"?
Das Justizdepartement wehrt sich im 'Tages-Anzeiger' dagegen, die Anliegen der IT-Anbieter generell missachtet zu haben: "Wir sind den betroffenen Branchen bei zahlreichen Bestimmungen, so etwa bei verschiedenen Fristen, entgegengekommen", wird Nils Güggi vom Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF), zitiert.
Welche Kritikpunkte dies betrifft, ob beispielsweise eine präzise Definition von "andere Fernmelde- oder abgeleitete Kommunikationsdienste" wie gefordert nun vorliegt, ist noch unbekannt. Des Weiteren gab die Ausdehnung der so genannten "Antennensuchläufe" auf WLAN-Zugangspunkte zu Kritik Anlass, netzexterne Identifikatoren oder auch der Begriff "Kommunikationsversuch" und diverses mehr.
Rund 50 Seiten umfasste beispielsweise allein die Stellungnahme von Asut.
Nun sind vorerst die Mitglieder der Rechtskommissionen am Zug, sich zum aktualisierten Entwurf zu äussern. Sie haben ihre Beratung auf die nächste Sitzung vom siebten September verschoben, da sie die Dokumente zum E-VÜPF zu kurzfristig erhalten hätten. (mag)
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