BÜPF-Revision: Daten zentral und über 30 Jahre speichern

2. September 2014 um 07:00
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Der Dienst ÜPF führt Überwachungen durch. Mit der Revision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) soll der Dienst die zentrale Speicherung übernehmen.

Der Berner Stadtteil Bümpliz hat seine Bekanntheit durch den Klassiker "W. Nuss vo Bümpliz" von Patent Ochsner erhalten. Was viele aber nicht wissen: Dort werden auch Daten gesammelt. In einem der grauen Beton-Häuser liegt das Büro des Dienstes zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs - kurz ÜPF. Dort werden auf Anordnung der Strafverfolgungsbehörden Überwachungen durchgeführt und Daten gesammelt.
Wer sich nun High-Tech und futuristische Gadgets vorstellt, liegt weit von der Realität entfernt. Die 36 Mitarbeitenden arbeiten auf einer Etage auf kleinem Raum zusammen. Die Verfügungen zur Überwachung kommen per Fax rein, die gesammelten Daten gehen dann auf CD per Post an die entsprechenden Stellen. "Wir haben nun aber glücklicherweise noch einen zweiten Stock dazu gemietet", sagt Nils Güggi, Informationsbeauftragter beim Dienst ÜPF. Zudem sollen bis Ende Jahr noch vier weitere Personen zum Dienst stossen.
Dienst ÜPF mit noch mehr Daten
Heute übermittelt der Dienst ÜPF nach Beendigung der Überwachung die gesammelten Daten auf einer CD per Post an die Strafverfolgungsbehörden und löscht sie nach der Empfangsbestätigung im System. Das soll sich nun aber ändern - falls die Revision des Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) angenommen wird.
Zurzeit wird nämlich im Parlament über die Revision des Gesetzes debattiert. Der Ständerat hat sich bereits dafür ausgesprochen - als nächstes kommt das Geschäft in den Nationalrat.
Falls die Revision durchkommt, würden die Daten zentral beim Dienst ÜPF aufbewahrt werden, wo sie von den Strafverfolgungsbehörden online abgerufen werden können. Und da die Daten Beweise im Sinn der Strafprozessordnung sind, und Beweise aufbewahrt werden müssen bis zur Verjährung des Delikts, kann dies 30 Jahre oder sogar länger der Fall sein.
Diese Neuerung dränge sich auf, weil das Volumen der Daten immer umfangreicher werde, namentlich bei Internetüberwachungen, heisst es von offizieller Seite. Zudem entspreche die Übermittlung per Post den heutigen Sicherheitsanforderungen und Ansprüchen an die Datenbearbeitung nicht mehr. Für den Informationsbeauftragten Güggi ist klar: "Wir sind absolut für die Revision". Denn die Server, auf denen die Daten gespeichert werden, seien sicher. "Nicht mal Bundesrätin Simonetta Sommaruga hat Zutritt."
Überwachungsstaat?
Die Revision hat aber nicht nur Freunde, Kritik kommt aus einem breiten Spektrum. Diese Koalition, die vor allem aus Jungparteien von Juso bis SVP reicht, hat bereits ein Referendum angedroht, falls die Revision durch den Nationalrat kommt. (Linda von Burg)

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