

Bund akzeptiert Zwischenentscheid zu Cablecom-Beschwerde
10. November 2014 um 16:37
Der Bund akzeptiert den Zwischenentscheid des Bundesverwaltungsgerichts, der einer Beschwerde von UPC Cablecom aufschiebende Wirkung gibt.
Der Bund akzeptiert den Zwischenentscheid des Bundesverwaltungsgerichts, der einer Beschwerde von UPC Cablecom aufschiebende Wirkung gibt. Der Kabelnetzbetreiber wehrt sich dagegen, dass er von einer Ausschreibung ausgeschlossen worden ist.
Beim Streit geht es um drei Grossaufträge des Bundes für Datentransportleistungen, bei denen Cablecom mitgeboten hatte. Aus Angst vor Spionage wurde die Firma, die britische und US-amerikanische Besitzer hat, im Nachhinein von der Ausschreibung ausgeschlossen.
Cablecom wehrt sich gegen den Ausschluss und gelangte an das Bundesverwaltungsgericht. Dieses hiess am 7. Oktober in einem Zwischenentscheid die aufschiebende Wirkung der Beschwerde gut. Bis (heute) Montag hätte die Bundesverwaltung dagegen Beschwerde beim Bundesgericht erheben können - doch sie verzichtete darauf, wie das BBL auf Anfrage mitteilte.
Über die Gründe könne wegen des weiterhin laufenden Verfahrens keine Auskunft gegeben, hiess es. Gleichzeitig verweist das BBL darauf, dass das Bundesverwaltungsgericht "materiell noch in keiner Weise entschieden" habe.
Nachwehen der NSA-Affäre
Der Bundesrat hatte Anfang Februar wegen der NSA-Affäre beschlossen, dass kritische IT- und Kommunikationsinfrastrukturen der Bundesverwaltung "aus Gründen der Staatssicherheit" nur noch von dieser selbst oder bei einer Auslagerung nur "von inländisch beherrschten Unternehmen" erbracht werden dürfen. In der Folge wurde Cablecom von der Ausschreibung ausgeschlossen.
Damit seien während des Verfahrens die Eignungskriterien für Anbieter geändert worden, was dem WTO-Abkommen, verschiedenen Bundesgesetzen und der Verfassung widerspreche, argumentiert Cablecom. Der Bund hingegen stellt sich auf den Standpunkt, dass der Bundesrat durch die Verfassung "befugt und verpflichtet" sei, Massnahmen zur Wahrung der inneren und äusseren Sicherheit zu ergreifen.
Das Bundesverwaltungsgericht erklärte im Zwischenentscheid, der Einwand von Cablecom, das Vorgehen des Bundes verstosse gegen Treu und Glauben und damit gegen das Transparenzgebot, sei "nicht offensichtlich unbegründet". Der Endentscheid steht noch aus.
Trotz des Gerichtsstreits kommt Swisscom beim ersten der drei Aufträge in der Höhe von rund 250 Millionen Franken zum Zug, weil Cablecom seine Beschwerde dagegen zurückgezogen hatte. Den Rest der Beschwerde hielt Cablecom aber aufrecht - das Unternehmen hofft, bei Folgeaufträgen den Zuschlag zu erhalten. (sda/mim)
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