

Bund verabschiedet Richtlinien für behindertengerechte Websites
16. Juni 2005, 14:16
Nach Artikel 10 der Behindertengleichstellungverordnung (BehiV) müssen Online-Dienste des Bundes auch für behinderte Menschen hindernisfrei zugänglich sein.
Nach Artikel 10 der Behindertengleichstellungverordnung (BehiV) müssen Online-Dienste des Bundes auch für behinderte Menschen hindernisfrei zugänglich sein. Vermeidbare Barrieren sollen gemäss dem Behindertengleichstellunggesetz (BehiG) abgeschafft werden. Das Informatikstrategie-Organ Bund (ISB) hat nun Richtlinien, welche grundlegende und signifikante Erfordernisse beinhalten, damit Web-Inhalte auch von behinderten Menschen genutzt werden können.
Die verabschiedeten Richtlinien des Bundes wurden in Zusammenarbeit mit Behindertenorganisationen und ICT-Fachpersonen erarbeitet. Das "Eidg. Büro für die Gleichstellung der Menschen mit Behinderungen" ist überzeugt, dass diese Richtlinien einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Gleichstellung darstellen. Dadurch, dass sie frei zur Verfügung stehen, können sich auch andere Entwickler von Webauftritten daran richten.
Die Websites des Bundes sollen bis Ende 2006 entsprechend angepasst werden. Gleichzeitig erfolgt die Vereinheitlichung des Erscheinungsbildes der Bundesverwaltung. Durch die zeitgleiche Durchführung der Änderungen wird ein zusätzlicher finanzieller Aufwand vermieden. (mim)
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