

Bund vergibt Netzwerkauftrag nun doch an "Ausländer"
28. September 2015, 14:36
Erst versuchte der Bund erfolglos, sie von Ausschreibungen auszuschliessen, jetzt vergibt er sogar einen Auftrag an die Schweizer Tochter der französischen SPIE Group.
Erst versuchte der Bund erfolglos, sie von Ausschreibungen auszuschliessen, jetzt vergibt er sogar einen Auftrag an die Schweizer Tochter der SPIE Group.
Es war ein kleines Desaster: Nach sechs Monaten und zahlreichen aufwendigen Bewerbungen hatte sich der Bund zähneknirschend dazu entschieden, eine Ausschreibung wieder abzubrechen. Es ging um die Instandhaltung des IT-Netzwerks der Bundesverwaltung, ein Grossauftrag für fast 2000 Standorte.
Grund war, dass der Bund nach den Snowden-Leaks entschieden hatte. Eine französische Firma hatte daraufhin Klage eingereicht. Der Bund gab noch vor der Fällung eines Urteils nach und zog die Ausschreibung zur Neuformulierung zurück.
Der Auftrag soll auf 23 Millionen Franken geschätzt worden sein, schrieb damals die 'Berner Zeitung'.
Nun hat das Bundesamt für Bauten und Logistik zwei Lose aus diesem Auftrag vergeben. Demnach geht ein Los über 3,5 Millionen Franken an die Swisscom-Tochter Cablex. Das zweite mit einem Volumen über fünf Millionen Franken hat sich ausgerechnet SPIE ICS geholt.
Pikant: Die Klage gegen die Auslandsklausel wurde laut 'Berner Zeitung' von einem Schweizer Tochterunternehmen der SPIE-Gruppe eingereicht. Dabei dürfte es sich um die inzwischen in SPIE ICS umbenannte Connectis handeln, die vor gut einem Jahr durch die Franzosen übernommen wurde.
Als Grund für den Zuschlag gibt das Bundesamt für Logistik an, SPIE ICS habe die maximale Punktzahl erreicht und das günstigste Angebot gemacht.
Unsere Fragen zu dem Zuschlag kann das Bundesamt für Bauten und Logistik erst morgen Dienstag beantworten.
Neuformulierung der Auslandsklausel
Nur zwei Monate nach der neuen Ausschreibung hat der Bund im Juni eine Ausschreibung für die Parlaments-Cloud publiziert, einer File-Sharing-Plattform für Parlamentarier. Dort integriert war auch eine neue Version der Auslandsklausel. Demnach muss jeder Bewerber "plausibel" nachweisen können, dass er keine Verpflichtung hat, Daten und Informationen "insbesondere an ausländische Staaten herauszugeben". Das betrifft ausserdem Subunternehmer und Personen wie Konzernmitglieder, die der Firma gegenüber weisungsberechtigt sind. Fragen dazu wollte der zuständige Parlamentsdienst damals mit Verweis auf die laufende Ausschreibung nicht beantworten. (mik)
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