

Bund verspricht Corona-Hilfe für Startups
22. April 2020 um 15:15Aber sie soll nur für "aussichtsreiche" Jungunternehmen kommen. Und die Mittel sind beschränkt.
Gestern haben wir berichtet, warum die Coronakrise die Existenz vieler Startups bedrohen könnte.
Heute, am 22. April, hat der Bundesrat nun bekannt gegeben, wie er Jungunternehmen vor dem Konkurs retten will, die sich nicht für die normalen KMU-Hilfen qualifizieren können. Dabei soll das gleiche Instrument verwendet werden, wie für die KMU-Hilfe: vom Bund und Kantonen verbürgte Kredite.
Bis zum 30. April soll das entsprechende Verfahren eingerichtet sein. Danach können Startups bis zum 31. August einen Bürgschaftsantrag an die in ihrem Kanton dafür zuständige Stelle einreichen. Diese prüft den Antrag beziehungsweise das Startup. Bei Bedarf kann bei der Beurteilung auf ein von der Schweizerischen Agentur für Innovationsförderung Innosuisse zusammengestelltes Beratungsgremium zurückgegriffen werden.
Wird der Antrag anerkannt, wird das Gesuch an eine vom Bund anerkannte Bürgschaftsorganisation weitergeleitet. Diese stellt dann eine Bestätigung für die Bürgschaft aus. Mit dieser Bürgschaftsbestätigung sollte es dann ein leichtes sein, bei einer beliebigen Bank einen entsprechenden Kredit zu erhalten. Der Bund will jeweils 65% eines Kredits verbürgen, die Kantone sollen 35% übernehmen.
Allerdings liegt es in der Hand der Kantone, ob sie diese Hilfe überhaupt anbieten wollen. Wie der Bundesrat anmerkt, haben einige Kantone in den letzten Wochen bereits selbst Hilfsmassnahmen für Startups eingerichtet.
Nicht alle Startups sind gleich
Die Beurteilung ihres Antrags dürfte bei einigen Jungunternehmen für Angstschweiss sorgen. Die Kriterien werden in der Mitteilung des Bundesrats nur sehr unscharf umrissen und scheinen auch teilweise schwer definierbar zu sein: Die Rede ist von "innovativen Startups", "aussichtsreichen Startups" und "zukunftsfähigen Startups".
Zudem sind die Geldmengen, die der Bundesrat für das Programm einsetzen will, im Vergleich zu anderen Corona-Hilfsmassnahmen beschränkt. Vom Bund selbst sollen bis zu 100 Millionen Franken verbürgt werden, von den Kantonen bis zu 54 Millionen Franken. Zum Vergleich: 2019 erhielten laut EY Schweizer Startups von ihren Investoren insgesamt rund 1,5 Milliarden Franken Risikokapital. Es scheint daher fraglich, wie lange viele Startups mit den verbürgten Krediten durchhalten können, falls kein weiteres Investorengeld fliesst.
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