Bundesgericht: Bafu muss Mobilfunk­anlagen kontrollieren

31. Oktober 2019 um 13:22
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Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) soll schweizweit kontrollieren oder kontrollieren lassen, ob Qualitäts­­sicherungs­­systeme (QS-Systeme) der Mobilfunkbetreiber ordnungsgemäss funktionieren.

Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) soll schweizweit kontrollieren oder kontrollieren lassen, ob Qualitäts­­sicherungs­­systeme (QS-Systeme) der Mobilfunkbetreiber ordnungsgemäss funktionieren. Dies berichtet die 'NZZ' mit Berufung auf ein kürzlich publiziertes Urteil des Bundesgerichts.
Das QS-System überprüfe, ob die Grenzwerte für nichtionisierende Strahlung eingehalten werden. Das System erfasse unter anderem Daten zur Senderichtung und -leistung der Antennen. Diese Betriebsdaten werden laut 'NZZ' mit den bewilligten Werten verglichen. Würden sie überschritten, müsse der Betreiber den Fehler beheben. Bei Überschreitungen erstelle das System zudem automatisch Fehlerprotokolle, die den Vollzugsbehörden in den Kantonen regelmässig zugestellt würden.
Im konkreten Fall sei es um eine Sendeanlage im Kanton Thurgau gegangen. Der Telco Sunrise, der die Anlage betreibe, habe sie ausbauen wollen. Dagegen hätten sich Gegner bis vor Bundesgericht gewehrt. Ein Argument der Gegner: Im Kanton Schwyz habe man im Jahr 2015 bei einer Überprüfung von 14 Anlagen bei acht eine Abweichung von der Baubewilligung festgestellt. Dabei sei es insbesondere um die Höhe und Ausrichtung der Antennen gegangen, was die Strahlung beeinflussen könne. Ob dabei die Grenzwerte überschritten worden seien, sei nicht bekannt, so die 'NZZ'.
Nach dem Bau der Anlagen müssten von den Mobilfunkbetreibern die Höhe der Antennen sowie andere Einstellungen in das QS-System übertragen werden. Und bei dieser Übertragung könnten Fehler passieren, die vom QS-System nicht erkannt würden, so die Überlegung. Deshalb komme die Frage auf, ob die Datenübertragung auch in anderen Kantonen fehlerhaft gewesen sein könnte. Deshalb weise das Bundesgericht das Bafu an, die QS-Systeme schweizweit zu überprüfen. (kjo)

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