

Bundesgericht stützt ComCom-Entscheid – Swisscom muss nachzahlen
22. Mai 2006, 14:31
Das Bundesgericht hat eine Verfügung der Eidgenössischen Kommunikationskommunikation (ComCom) zu den Interkonnektionspreisen zwischen Telekomanbietern weitgehend gestützt.
Das Bundesgericht hat eine Verfügung der Eidgenössischen Kommunikationskommunikation (ComCom) zu den Interkonnektionspreisen zwischen Telekomanbietern weitgehend gestützt. Die Kommission hatte vor rund einem Jahr auf eine Klage von Sunrise und Verizon (früher MCI WorldCom) hin entschieden, dass die Interkonnektionspreise, welche die Swisscom anderen Telkos zwischen 2000 und 2003 verrechnete, zu hoch waren. Interkonnektionspreise sind die Preise für die Übermittlung von Telefongesprächen, die vom Netz eines anderen Anbieters ausgehen.
Die ComCom hatte verfügt, dass deswegen die Swisscom den beiden Klägern rückwirkend in diesem Zeitraum zu viel verlangte Beträge zurückzahlen müssten. Die ComCom entschied aber auch, dass auch die Swisscom-Konkurrenten ihrerseits die gleichen Preise verrechnen müssten. Darum wandte sich nicht nur die Swisscom sondern auch Sunrise in dieser Sache ans Bundesgericht. Das Bundesgericht hat nun diese Punkte der ComCom-Verfügung gestützt.
Gegen die Swisscom geklagt hatten auch andere Telekommunikationsanbieter wie Colt und Tele 2. Deren Verfahren wurden bisher aufs Eis gelegt, um, den Entscheid des Bundesgerichts abzuwarten.
Vom Bundesgericht beanstandet wurden allerdings die genauen von der ComCom verfügten Preise. Die ComCom muss diese nun neu berechnen und dann muss ausgerechnet werden, wer jetzt eigentlich wem genau wieviel schuldet. Bis bekannt wird, wie viel die Swisscom und allenfalls andere Anbieter nachzahlen müssen, dürfte es also noch einige Zeit dauern. Die Swisscom hatte im Jahr 2003 einmal bekannt gegeben, dass die Rückzahlungen sie etwa 208 Millionen Franken kosten könnten. (hjm)
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