

Bundesrat erhöht Internet-Geschwindigkeit in der Grundversorgung
30. Oktober 2019, 11:40
Die in der Grundversorgung vorgesehene Mindestgeschwindigkeit für das Surfen im Internet via Breitbandverbindung wird ab 2020 mehr als verdreifacht.
Die in der Grundversorgung vorgesehene Mindestgeschwindigkeit für das Surfen im Internet via Breitbandverbindung wird ab 2020 mehr als verdreifacht. Dies hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 30. Oktober beschlossen. Er setzt damit eine Motion von Martin Candinas (CVP/GR) um, die von den Räten angenommen worden war. Der Bundesrat hatte ursprünglich eine Ablehnung beantragt.
Gemäss Beschluss wird nun die Download-Mindestgeschwindigkeit ab 1. Januar 2020 von 3 auf 10 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) erhöht. Der Upload-Mindestwert wird von 0.3 auf 1 Mbit/s erhöht. Swisscom als Grundversorgungskonzessionärin obliegt es, die neuen Vorgaben umzusetzen. Swisscom stellt seit 1998 die Grundversorgung sicher. Ihre aktuelle Konzession läuft bis Ende 2022.
Von der Massnahme sollen insbesondere Bürgerinnen und Bürger profitieren, die in Gebieten leben, in denen keine alternativen Angebote auf dem Markt erhältlich sind, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung. Die schnellere Verbindung erhöhe die Möglichkeiten zur Teilnahme am sozialen und wirtschaftlichen Leben der betroffenen Bevölkerung übers Internet. Zudem werde in Mehrpersonenhaushalten das gleichzeitige Nutzen von Internetdiensten verbessert. (paz)
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