Bundesrat erlaubt Crowdfunding bis 100 Millionen Franken

30. November 2018 um 15:43
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Der Bundesrat hat heute die "Ausführungsbestimmungen" für das Bankengesetz in Sachen FinTech und Crowdfunding verabschiedet.

Der Bundesrat hat heute die "Ausführungsbestimmungen" für das Bankengesetz in Sachen FinTech und Crowdfunding verabschiedet. Ab dem 1. Januar gibt es im Bankengesetz eine neue Bewilligungskategorie.
Anfangs 2019 können FinTechs mit einer speziellen Bewilligung Publikumseinlagen bis zu 100 Millionen Franken entgegennehmen. Sie dürfen das Geld aber nicht wie ein Bank anlegen oder verzinsen.
Ab dem ersten April sollen dann "Schwarmkredite" für Private dem Konsumkreditgesetz unterstellt werden.
Die neuen Regelungen dürften denjenigen FinTechs, die sich mit Crowdlending befassen, Schub geben. (hc)

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