

Bundesrat genehmigt erste Bürgschaft für Innovationsparks
5. April 2017, 13:18
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Wie der Bundesrat heute mitteilt, kann sich die Stiftung Switzerland Innovation nun auch im Bürgschaftswesen auf konkrete Verträge mit dem Bund berufen.
Zudem wurde den derzeit in der Stiftung vereinten fünf Standorten in den Kantonen Aargau, Basel, Bern, Zürich sowie dem Netzwerk der Kantone Freiburg, Genf, Neuenburg, Waadt und Wallis die erste Tranche einer 150-Millionen-Franken-Bürgschaft für die Unterstützung der Innovationsparks freigegeben.
Bereits Ende Dezember 2016 waren in einem ersten Schritt die Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen dem Bund und der Innovationspark-Stiftung vertraglich definiert worden. Nötig sind die Verträge, weil das Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und Innovation vorsieht, dass in diesem Zusammenhang ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem Bund und der nationalen Dachorganisation von Switzerland Innovation abgeschlossen wird.
Dass der Bund Bürgschaften vergibt, ist nichts Neues. Für die jetzigen Verträge wurden aber die bisherigen Erfahrungen analysiert und bei der Ausgestaltung des Bürgschaftswesens zugunsten der Innovationsparks berücksichtigt. Ausserdem sind in dem nun vom Bundesrat genehmigten Vertrag auch die Grundsätze des Verfahrens und die Zuständigkeiten festgelegt worden, heisst es in einer Mitteilung.
Zuvor hatte sich schon im Herbst 2015 die Bundesversammlung für die Bürgschaften des Bundes ausgesprochen und einen Rahmenkredit von 350 Millionen Franken für zweckgebundene Darlehen gesprochen. Die werden nun in Etappen freigegeben. Es geht darum, dass die Stiftung in die Lage versetzt wird, Fremdkapital zu bevorzugten Konditionen aufzunehmen, um damit die Finanzierung von Forschungsinfrastrukturen zu ermöglichen, wie sie selber schreibt.
Die befristete Bürgschaft des Bundes soll noch in diesem Jahr zu ersten Projektvorhaben führen. Laut der Mitteilung rechnet die Stiftung "nun rasch mit Projekteingaben ihrer Standortträger". Die Projekte durchlaufen ein dreistufiges Gesuchverfahren, wobei letztlich das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) aufgrund einer Empfehlung der Stiftung über die Verbürgung im Einzelfall entscheidet, wie es weiter heisst.
Die von Ständerat Ruedi Noser präsidierte Stiftung wird nach eigenen Angaben vollumfänglich durch die Privatwirtschaft, das sind derzeit "19 namhafte Schweizer Unternehmen und Wirtschaftsverbände", finanziert. In der Stiftung übernimmt der Bund keine operative Verantwortung. (vri)
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