

Bundesrat: "In der Schweiz ist die Integrität der Institutionen die Regel und Bestechlichkeit die grosse Ausnahme"
8. Oktober 2014 um 11:39
Hat jemand Insieme gesagt?
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Zur Bekämpfung der Korruption soll der Bund Risikogruppen in der Verwaltung identifizieren, damit damit diese gezielt sensibilisiert werden können. Dies empfiehlt die interdepartementale Arbeitsgruppe zur Korruptionsbekämpfung. Der Bundesrat hat am Mittwoch den Tätigkeitsbericht der Arbeitsgruppe für die Jahre 2011 bis 2013 zur Kenntnis genommen. Darin legt die Gruppe dar, ob und wie ihre früheren Empfehlungen umgesetzt wurden. Darauf basierend formuliert sie zehn neue Empfehlungen.
Mehr Hinweise auf Korruption
Der Bundesrat hält zum Bericht fest, in der Schweiz sei die Integrität der Institutionen die Regel und Bestechlichkeit die grosse Ausnahme. Allerdings habe es in den Jahren 2011 bis 2013 vermehrt Hinweise auf Korruption gegeben, insbesondere bei der Vergabe von IT-Projekten des Bundes.
Dies müsse nicht zwingend mit einer tatsächlichen Zunahme an korruptem Verhalten einhergehen, sondern könne auch auf greifende Antikorruptionsmassnahmen und erhöhte Sensibilisierung zurückzuführen sein. Er sei bestrebt, die Massnahmen zur Korruptionsbekämpfung weiterzuführen, schreibt der Bundesrat.
Regeln für Wechsel in Privatwirtschaft
Neben der Sensibilisierung von Risikogruppen empfiehlt die interdepartementale Arbeitsgruppe eine Massnahme zur Vermeidung von Interessenskonflikten, wenn Angestellte von der Bundesverwaltung in die Privatwirtschaft wechseln: In Arbeitsverträgen der oberen Kader soll die sogenannte Pantouflage-Klausel häufiger angewendet werden.
Mit dieser Klausel wird der Betroffene verpflichtet, während bis zu zwei Jahren nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses nicht für einen Arbeit- oder Auftraggeber tätig zu werden, der in den zwei Jahren davor massgeblich von einem Entscheid betroffen war, welchen er mitverantwortet hat. Heute gebe es nur wenige Verträge von höheren Kadern der Bundesverwaltung, welche eine solche Klausel enthielten, heisst es im Bericht.
Meldestelle für dezentrale Einheiten
Weiter empfiehlt die Gruppe, eine Meldepflicht für Verdachtsfälle von Korruption für alle dezentralisierten Verwaltungseinheiten einzuführen. Heute gilt für dezentralisierte Verwaltungseinheiten keine Meldepflicht, wenn ihre Mitarbeitende nicht dem Bundespersonalgesetz unterstellt sind.
In mehreren Verwaltungseinheiten mit wichtigen regulatorischen Aufgaben seien die Anzeigepflicht, das Melderecht und der Schutz der Whistleblower daher nicht geregelt, heisst es im Bericht. Massnahmen dagegen hatte die Arbeitsgruppe schon früher empfohlen.
Empfehlungen für Deza und Seco
Der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) sowie dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) bescheinigt die Arbeitsgruppe, ihre Programme zur Korruptionsbekämpfung in der Entwicklungszusammenarbeit erheblich ausgebaut zu haben. Sie empfiehlt ihnen nun, eine Aufstellung der Projekte, Programme und Massnahmen vorzulegen.
Zu den weiteren Empfehlungen gehört eine engere Zusammenarbeit des Bundes mit der Konferenz der Kantone, den einzelnen Kantonen und Städten. Im Berichtsjahr hätten sich Medienberichte über Korruptionsfälle in den einzelnen Kantonen und Stadtverwaltungen gehäuft, heisst es im Bericht.
Seit sechs Jahren tätig
Der Bundesrat hatte die interdepartementale Arbeitsgruppe zur Korruptionsbekämpfung Ende 2008 ins Leben gerufen. Beteiligt sind Akteure der Bundesverwaltung, Vertreter der Wirtschaft, der Kantone und Städte, der akademischen Gemeinschaft und der Zivilgesellschaft.
Ein mutmasslich schwerwiegender Korruptionsfall war im laufenden Jahr bekannt geworden. (sda/mim)
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