

Bundesrat nimmt Handyverträge ins Visier
15. November 2012, 10:26
Der Bundesrat erwägt, die Strafklauseln in Handyverträgen, die bei einer Kündigung eines laufenden Vertrags ausserhalb der festgelegten Fristen hohe Zahlungen vorsehen, zu verbieten.
Der Bundesrat erwägt, die Strafklauseln in Handyverträgen, die bei einer Kündigung eines laufenden Vertrags ausserhalb der festgelegten Fristen hohe Zahlungen vorsehen, zu verbieten. Dies schreibt er laut einem Bericht der 'Handelszeitung' in einer Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss, der einen besseren Konsumentenschutz in der Mobiltelefonie fordert. Allfällige neue Vorschriften könnten im Rahmen der Teilrevision des Fernmeldegesetzes auf Verordnungsstufe erlassen werden.
Noch scheint aber nichts beschlossen zu sein. Theoretisch könnten schon die verschärften Vorschriften, die mit dem revidierten Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb am 1. Juli dieses Jahres in Kraft getreten sind, solche Vertragsklauseln ausser Kraft setzen. Noch fehlen aber Urteile, die zeigen, ob Gerichte aufgrund der neuen Vorschriften automatische Vetragsverlängerungen auch tatsächlich als unzulässig einstufen würden. Roberto Rivola, Sprecher des Bundesamtes für Kommunikation, erklärte gegenüber der 'Handelszeitung', dass man die Situation beobachte und aktiv werden wolle, falls Handlungsbedarf bestehe. (hjm)
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