Der Ist-Zustand: Die meisten Kantone nutzen für die Registration von unterschiedlichen Informationen zu Krebs dieselbe Software, nur zwei Kantone eine andere. Diese Software, welche der Stiftung Nationales Institut für Krebsepidemiologie und -registrierung (NICER) die Datensammlung ermöglicht, genügt aber den aktuellen Anforderungen offenbar nicht mehr.
Das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) nahm deshalb eine neue Lösung in Angriff und dies ohne Ausschreibung.
Der Soll-Zustand: Eine gesamtschweizerische Lösung Marke "Eigenbau" des BIT.
Dies erregte die Neugierde (oder das Misstrauen) von Nationalrat Thomas Weibel (Grünliberale Partei/ZH). Er zählt zu den vereinzelten Nationalräten, die sich regelmässig für IT-Themen und Digitalisierung interessieren.
In Form einer Interpellation wollte Weibel nun wissen, warum keine Ausschreibung erfolgte und was genau der Vorteil eines Eigenbaus sei. Ausserdem interessierte ihn, wie man die Qualität sicherstellen werde. Was umso interessanter ist, da laut Weibel das BIT terminlich verspätet ist, auch "wegen der hohen Kosten", so der Parlamentarier. Er fragt denn provokant: "Wird durch eine fragwürdige Vergabe Geld verschwendet?"
Durch die bundesrätlichen Antworten hat die Interpellation nun den Status "erledigt" erhalten. Der Bundesrat erklärt, bei der Krebsregistrierung handle es sich um eine Lösung, die die Bundesvorgaben einhalten müsse und genau damit sei das BIT am besten vertraut. Zudem müsse man die IAM-Standardlösung des Bundes für den Datenzugriff nutzen. Das BIT könne hier einhergehende Risiken am besten minimieren.
Trotz all dem internen Know-how wurden offenbar die Anforderungen an die neue Lösung erst in der Konzeptphase wirklich klar. Es seien sogar "deutlich mehr Anforderungen zu bedienen" als gedacht, womit zum einen alles teurer wird und später kommt. Zum anderen seien aber auch Effizienzgewinne zu verbuchen. Die Einsparungen werden vom Bundesrat nicht beziffert, die Kosten 2018 bis 2021 auf rund 7,5 Millionen Franken geschätzt.
Auch sei die öffentliche Ausschreibung nicht zwingend gewesen, schliesslich gehören Auftraggeber – das Bundesamt für Gesundheit – wie der Auftragnehmer BIT der Eidgenossenschaft. Ergo handle es sich um eine korrekt verlaufene Inhouse-Vergabe und keine Beschaffung im Sinne des Vergaberechts.
Auch in Sachen Qualität sei alles in Ordnung: "Im Rahmen der Projektorganisation wurden alle notwendigen Massnahmen getroffen, um die Qualität der Informatiklösung sicherzustellen", schreibt der Bundesrat. (mag)