Der Bundesrat will die ersten Covid-Zertifikate ab dem 7. Juni schrittweise ausstellen. Ende Juni sollen dann erste Massnahmen an die Nutzung des Zertifikats geknüpft werden. Bis dann soll der gesamten Bevölkerung ein Zertifikat zur Verfügung stehen.
Mit einem Nachweis für geimpfte, genesene und negativ getestete Personen sollen auch Grossveranstaltungen wieder möglich werden und Orte mit erhöhtem Ansteckungsrisiko wie Diskotheken und Clubs wieder öffnen können.
Wer sich nicht impfen lassen kann oder will, könne auch mit einem Corona-Test ein Zertifikat erhalten. Selbsttests würden wegen der zu geringen Genauigkeit allerdings nicht genügen. "Die Arbeiten schreiten planmässig voran", heisst es in einer Mitteilung zum Zertifikat.
Aktuell sei das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) daran, das Zertifikat EU-kompatibel, sicher und möglichst einfach umzusetzen.
Die genaue Umsetzung soll mit den entsprechenden Verordnungsanpassungen am 11. Juni 2021 in Konsultation bei den Kantonen, den Sozialpartnern und den Parlamentskommissionen geschickt werden, wie es in einer Mitteilung des Bundesrats heisst. Der Entscheid sei für den 18. Juni 2021 vorgesehen. Gleichzeitig sollen nach den Plänen des Bundesrats bereits erste Zertifikate ausgestellt werden.
Der Bundesrat sehe einen differenzierten Einsatz des Covid-Zertifikats vor. Nicht zum Einsatz kommen soll das Zertifikat in einem "grünen Bereich", an alltäglichen Orten: im öffentlichen Verkehr, an Schulen, in Läden, am Arbeitsplatz sowie an privaten und religiösen Veranstaltungen. Hier handle es sich "um staatliche Aufgaben oder elementare Freiheits- und Grundrechte", schreibt die Regierung.
Obligatorisch ein Covid-Zertifikat vorweisen soll man im "roten Bereich", im internationalen Personenverkehr und an Orten, "die aus epidemiologischer Sicht heikel sind, wie Grossveranstaltungen oder Diskotheken". Es sei davon auszugehen, dass viele Staaten ein Covid-Zertifikat bei der Einreise verlangen werden, so der Bundesrat. Für Grossveranstaltungen sowie Clubs und Diskotheken sehe die Regierung den Einsatz des Zertifikats in der Öffnungsstrategie vor. Auch hier soll der Einsatz zeitlich beschränkt bleiben.
An weiteren Orten sei der Einsatz des Zertifikats freiwillig. Zu diesem "orangen Bereich" gehören laut dem Bundesrat Bars und Restaurants, Veranstaltungen mit weniger als tausend Personen, Sport- und Kulturvereine oder der Besuch von Spitälern und Heimen. So sollen zum Beispiel ein Restaurant, ein Kino oder ein Fitnesscenter den Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat beschränken und dadurch auf Schutzkonzepte, Kapazitätsbeschränkungen oder Vorgaben wie die Maskenpflicht verzichten können. Den jeweiligen Betreibern stehe eine solche Praxis aber frei.
Sollte sich die epidemiologische Lage verschlechtern und eine Überlastung des Gesundheitssystems drohen, dann sollen Schliessungen im "orangen Bereich" verhindert werden, indem der Zugang auf Personen mit einem Covid-Zertifikat beschränkt wird. Im Moment besteht laut dem Bundesrat "begründete Hoffnung, dass dies dank der fortschreitenden Impfung nicht notwendig sein wird".