Bundesrat will bessere Kontrolle bei Beschaffungen

18. November 2015 um 16:39
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Der Bundesrat auch Lehren aus dem Debakel um das IT-Projekt Insieme und will mehr Kontrolle im Beschaffungswesen - vom BBL.

Der Bundesrat auch Lehren aus dem Debakel um das IT-Projekt Insieme und will mehr Kontrolle im öffentlichen Beschaffungswesen - vom BBL.
Der Bundesrat hat heute eine Verordnung über die Organisation des öffentlichen Beschaffungswesens der Bundesverwaltung (Org-VöB, die sich über Vorschriften und Vorgaben hinwegsetzte und Probleme beschönigte.
Im Zentrum der Revision steht die Art und Weise, wie sich die Bundesverwaltung organisiert, um Beschaffungen durchzuführen. Dabei fokussiert sich der Bundesrat auf drei Bereiche: Das Beschaffungscontrolling, die Beschaffungsdelegationen und der Beschaffungsprozess.
BBL muss an Bundesrat berichten
Beim Beschaffungscontrolling werden künftig Aufgaben und Verantwortlichkeiten klar zugeordnet und Prozesse gestrafft, so eine Medienmitteilung. Doppelspurigkeiten sollen so aufgelöst werden. Zwar bleiben die Departemente weiterhin für ihr Controlling zuständig. Das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) wird in seiner Rolle als Querschnittsamt aber gestärkt und muss künftig einen übergreifenden Bericht zuhanden des Bundesrates verfassen. Darin kann das Amt auch Massnahmen vorschlagen, um Ziele der gesamten Bundesverwaltung zu erreichen, heisst es weiter.
Höhere Hürden für Delegationen
Erhöht werden sollen die Hürden für die Beschaffungsdelegationen. Die Bedarfsstellen müssen spezifische praktische und theoretische Kenntnisse im Beschaffungswesen nachweisen. Nur dann gibt die zentrale Beschaffungsstelle die
Kompetenz zur Beschaffung an diese Stelle ab. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit, seien aber neue Möglichkeiten für Delegationen vorgesehen. Als Beispiel nennt die Mitteilung Delegationen für alle Arten von Dienstleistungen und nicht wie bisher nur von Dienstleistungen im Bereich von Informations- und Kommunikationstechnik.
Harmonisierung des Beschaffungsprozesses
Der Beschaffungsprozess soll grundsätzlich immer gleich ablaufen, unabhängig davon, welche Verwaltungseinheit den Bedarf hat. Deshalb will der Bundesrat den Beschaffungsprozess harmonisieren. Mit der Revision wird auch die Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) gestärkt, die das Strategieorgan der Bundesverwaltung für den Beschaffungsbereich ist.
In Kraft tritt die Verordnung über die Organisation des öffentlichen Beschaffungswesens der Bundesverwaltung am 1. Januar 2016. (sda/kjo)

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