

Bundesrat will Export von Spionage-Software weiterhin verbieten können
27. Juni 2018, 13:40
Der Bundesrat will laut einer Botschaft ans Parlament die Ausfuhr von Spionagesoftware und -Geräten verbieten können, wenn Grund zur Annahme besteht, dass diese für Repression missbraucht werden.
Der Bundesrat will laut einer Botschaft ans Parlament die Ausfuhr von Spionagesoftware und -Geräten verbieten können, wenn Grund zur Annahme besteht, dass diese für Repression missbraucht werden. Der Bundesrat will dazu bis 2019 befristete Bestimmungen ins Güterkontrollgesetz aufnehmen. Die Entscheidung darüber fällt das Parlament.
Das Güterkontrollgesetz regelt den Handel mit militärisch und zivil verwendbaren Gütern, besonderen militärischen Gütern und strategischen Gütern. Dazu können auch Software und Geräte zur Überwachung von Internet und Mobilfunk gehören.
Wann Verbote ausgesprochen werden können, ist seit 2015 in einer Verordnung geregelt, die aber nur für vier Jahre Gültigkeit hat. Sie sollen nun ins Güterkontrollgesetz aufgenommen werden.
Die Verordnung hat sich in den Augen des Bundesrates bewährt. Bisher seien gestützt auf die Verordnung nur wenige Gesuche abgelehnt worden, schreibt der Bundesrat in der Botschaft, die er heute dem Parlament zugestellt hat. Bis Ende März 2018 seien 304 Ausfuhrgesuche im Wert von 24 Millionen Franken bewilligt worden.
Abgelehnt wurden im selben Zeitraum sechs Gesuche für Mobile-Subscriber-Identity-Catcher (IMSI-Catcher) sowie Geräte und Software für das Dekodieren und Analysieren von Funksignalen. Diese Gesuche hatten einen Wert von zusammengezählt 1,6 Millionen Franken.
IMSI-Catcher simulieren eine Basisstation, sodass die Kommunikation aller Mobilfunktelefone im Empfangsbereich auch über den Catcher laufen. So können Telefone geortet, Gespräche mitgehört und der Datenaustausch gelesen werden. IMSI-Catcher können zur Bekämpfung von Terrorismus oder zur Repression genutzt werden.
Der Bundesrat will die Ausfuhr solcher Geräte nicht generell verbieten, sondern im Einzelfall nach fundierter Prüfung untersagen können. Dies, wenn befürchtet wird, dass sie für Repressionszwecke eingesetzt werden. (sda/hjm)
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