Bundesrat will Handelsregister-Software der Kantone nicht standardisieren

28. April 2021 um 15:04
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Stattdessen sollen digitale Prozesse verbessert werden.

Im April 2018 hatte die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) die kantonalen Handelsregister und ihre Organisation überprüft, und fand dabei einige aus ihrer Sicht verbesserungswürdige Punkte. Die EFK empfahl unter anderem, die 28 IT-Systeme, die von den Kantonen zur Führung ihrer Handelsregister benützt werden, zu vereinheitlichen. Eine von allen genutzte Lösung, würde sowohl zu Einsparungen führen als auch Probleme bei der Datenübermittlung und -Synchronisation vermeiden, so die EFK vor 3 Jahren. 
Der Bundesrat will aber so eine Standardisierung nicht anstreben, wie er nun mitteilt. Er habe aufgrund des EFK-Berichts das Bundesamt für Justiz damit beauftragt, den Bedarf für eine Vereinheitlichung der Informatikumgebungen durch ein externes Unternehmen abklären zu lassen. Diese Abklärung habe gezeigt, dass weder die Kantone noch die Benutzer eine Vereinheitlichung als sinnvoll erachten würden. Insbesondere sei eine einheitliche Software nicht notwendig, um die Einheitlichkeit und Zuverlässigkeit der hinterlegten Daten zu sichern.
Nachdem auch in den parlamentarischen Beratungen zur Modernisierung des Handelsregisters kein politischer Wille zum Aufbau einer einheitlichen Informatikanwendung erkennbar gewesen sei, habe der Bundesrat deshalb entschieden, auf einen entsprechenden Eingriff in die Organisationsautonomie der Kantone zu verzichten.
Stattdessen wolle man nun bis Ende 2022 prüfen lassen, wie die Prozesse im Bereich der Handelsregister verbessert werden können. Die externe Studie habe einige Verbesserungsmöglichkeiten aufgezeigt, und diese sollen nun durch das Bundesamt für Justiz vertieft geprüft werden.

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