

Bundesrat will keine neuen Regeln zur Providerhaftung
14. Dezember 2015, 14:23
Wer sich beispielsweise durch einen Beitrag in einem Online-Blog in seiner Persönlichkeit verletzt fühlt und die Löschung des Beitrags erwirken möchte, hat bereits heute genügend Möglichkeiten.
Wer sich beispielsweise durch einen Beitrag in einem Online-Blog in
seiner Persönlichkeit verletzt fühlt und die Löschung des Beitrags erwirken möchte, hat bereits heute genügend Möglichkeiten. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat in einem Bericht.
Das schweizerische Zivilrecht enthält keine spezifische Regelung der Verantwortlichkeit von Internetprovidern. Der Bundesrat liess deshalb abklären, ob es neue Regeln braucht.
Im am Freitag veröffentlichten Bericht stellt er nun fest, dass - abgesehen von den laufenden Arbeiten zur Modernisierung des Urheberrechts - kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestehe.
Das geltende Recht reiche aus, um die zivilrechtliche Verantwortlichkeit der Internetprovider zu erfassen, schreibt der Bundesrat. Er halte daher eine allgemeine gesetzliche Regelung im Bereich der Providerhaftung derzeit nicht für angebracht. (sda)
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