

Bundesrat will öffentliche Urkunden in elektronischer Form
25. Mai 2016, 14:43
Eheverträge oder Testamente sollen künftig als elektronische Dokumente erstellt werden können.
Eheverträge oder Testamente sollen künftig als elektronische Dokumente erstellt werden können. Der Bundesrat hat das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) am Mittwoch beauftragt, bis Ende 2017 einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten.
Heute muss das Original eines Ehevertrags oder Testaments als Papierdokument zum Beispiel bei einem Notar beurkundet werden. Ziel der Vorlage ist es, das Original der öffentlichen Urkunde künftig auch in elektronischer Form erstellen zu können. Der Vorschlag sei in der Vernehmlassung begrüsst worden, schreibt der Bundesrat.
Die elektronische öffentliche Beurkundung und deren Archivierung entsprechen nach Ansicht des Bundesrats einem Bedürfnis der Schweizer Wirtschaft und schaffen Rechtssicherheit. Ausserdem soll mit der Digitalisierung in der Gesellschaft Schritt gehalten werden.
Um die Vorlage nicht zu verzögern, setzt der Bundesrat nicht alle Pläne um. Die interkantonale Anerkennung der öffentlichen Urkunde im Bereich der Liegenschaftsgeschäfte sowie bundesrechtliche Mindestanforderungen an die öffentliche Beurkundung sollen allenfalls in einem späteren Gesetzgebungsprojekt umgesetzt werden. (sda/kjo)
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