

Bundesrat will strenge Exportregeln bei Spionage-Software behalten
10. Mai 2017, 13:29
Der Export von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung --http://www.
Der Export von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung ist seit 2015 strenger geregelt. Der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, eine vorerst vorläufige Verordnung ins ordentliche Recht zu überführen.
Das Wirtschaftsdepartement (WBF) wird bis Herbst 2017 eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage vorbereiten. Konkret geht es um Überwachungstechnologien, bei denen der Verdacht besteht, dass sie als Repressionsmittel eingesetzt werden. Bei diesen kann das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) seit Mai 2015 die Ausfuhrbewilligung verweigern.
Der Bedarf dieses Ablehnungskriteriums sei weiterhin gegeben, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung. Seit die Verordnung in Kraft trat, wurden insgesamt sechs Exportgesuche abgelehnt, wie das SECO auf Anfrage der Nachrichtenagentur 'sda' mitteilte. Betroffen waren zwei Gesuche aus Bangladesch sowie je eines aus Vietnam, der Türkei, Thailand und China.
Bereits seit 2012 braucht es für Güter, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke verwendet werden können eine Export-Bewilligung. Grundsätzlich fällt auch Soft- und Hardware für die Internet- und Mobilfunküberwachung in diese Kategorie der sogenannten Dual Use Güter. Ohne entsprechende Ergänzung sei es aber nur beschränkt möglich, solche Gesuche abzulehnen, begründete der Bundesrat vor zwei Jahren die zusätzliche Bestimmung. (sda/kjo)
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