Beschwerde von Switch gegen eine Verfügung des Bakoms zurückgewiesen. Switch darf die Tochterfirma nicht bevorzugen und muss Werbung auf switch.ch einstellen. Doch der Domainverwalter will das Verfahren vors Bundesgericht bringen.
Seit mittlerweile fast drei Jahren herrscht im Schweizer Markt für Hosting-Dienste ein Streit zwischen den privaten Anbietern und dem Domainverwalter, der Stiftung Switch. Der Grund: Switch
entschied sich Mitte 2009, unter dem Namen Switchplus ein eigenes Hostingangebot aufzuziehen und damit die Hoster - die auch Reseller der .ch- und .li-Domains von Switch sind - direkt anzugreifen. Die Stiftung gehört zur Hälfte dem Bund, der Rest ist im Besitz der Universitätskantone. Hintergrund des Markteintritts ist der Umstand, dass der Konzessionsvertrag von Switch als Registry mit dem Bundesamt für Kommunikation (Bakom) 2015 ausläuft und Switch deshalb rechtzeitig sein Geschäftsmodell diversifizieren will.
Der Streit reduzierte sich zuletzt im Wesentlichen auf die Frage, ob Switch auf der eigenen Homepage Werbung für die kommerzielle Tochter Switchplus zeigen darf. Im April 2011 hatte das Bakom entschieden, dass die laut den Hostern "irreführende Werbung" für Switchplus auf der Website switch.ch
nicht mehr gezeigt werden darf.
Die Beschwerde von Switch ist nun am vergangenen 13. Februar vom Gericht in den wesentlichen Punkten abgewiesen worden. Switch dürfe damit die Tochterfirma beim Wiederverkauf von Domain-Namen künftig nicht mehr bevorzugen, müsse die Werbung für Switchplus auf switch.ch einstellen und dürfe nicht länger dulden, dass die Tochterfirma den Namen Switch verwendet. Switch hat nun 30 Tage Zeit, um darauf zu reagieren.
Reaktionen
Dass das Verfahren ans Bundesgericht weitergezogen wird, scheint aber schon heute klar. Switch-Sprecher Marco D'Alessandro wird in einem Statement so zitiert: "Wir bedauern das negative Urteil und prüfen derzeit, ob wir die Beschwerde an das Bundesgericht weiterziehen." Und der abtretende Switch-CEO Thomas Brunner ergänzt: "Im Sinne der Wirtschaftsfreiheit muss es uns als Stiftung mit vielfältigen Betätigungsfeldern möglich sein, über alle Geschäftsbereiche zu kommunizieren. Unabhängig davon, dass wir mit der Domain-Namen-Registrierung auch eine staatlich delegierte Tätigkeit erfüllen."
Der grösste Schweizer Webhoster Hostpoint in Rapperswil gibt sich in einem Statement gegenüber inside-channels.ch hingegen erfreut: "Der Wortlaut des Urteils liegt uns zwar nicht vor, aber wir freuen uns, dass nach dem Bakom nun auch das Bundesverwaltungsgericht die Ansicht von Hostpoint teilt, wonach Switch ihre Stellung missbraucht, um ihre Tochtergesellschaft Switchplus im Markt zu bevorzugen. Mit dem Bundesverwaltungsgericht stelle nun nach dem Bakom die zweite Behörde fest, dass Switch "ihre über lange Jahre der Monopoltätigkeit geäufneten Reserven und Rückstellungen dafür einsetzt, in nachgelagerten Märkten Fuss zu fassen", so Hostpoint.
Anderer Meinung waren allerdings Richter im Rahmen einer
früheren privatrechtlichen Klage Switch recht. Das letzte Wort werden nun wohl die Bundesrichter in Lausanne haben. (Maurizio Minetti)