Dachverband fordert flexiblere Arbeitszeiten für ICT-Branche

5. Dezember 2018 um 13:37
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ICTswitzerland fordert eine Änderung des Arbeitsgesetzes. Dies sei für die Arbeitgeber gut und von Informatikern gewünscht.

ICTswitzerland hält das aktuelle Arbeitsgesetz für die ICT-Wirtschaft untauglich, ja schädlich. "Arbeitsalltag und die Gesetzgebung klaffen derzeit weit auseinander", schreibt der Dachverband in einer Stellungnahme im Rahmen einer Vernehmlassung.
Ausgangspunkt der Stellungnahme ist eine parlamentarische Initiative von Ständerat Konrad Graber (CVP/LU). Diese fordert eine Teilflexibilisierung des Arbeitsgesetzes ohne Erhöhung der Arbeitszeiten. Dies sei im Interesse des Denk- und Werkplatzes Schweiz. Heute schon seien die negativen Folgen sichtbar: "So hat Google Arbeitsplätze unter anderem mit dem Verweis auf die unflexiblen Arbeitszeitvorschriften nach London ausgelagert."
Sein Vorschlag: "Bestimmte Wirtschaftszweige, Gruppen von Betrieben oder Arbeitnehmern können durch Verordnung von der Einhaltung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit befreit werden, sofern die betroffenen Arbeitnehmer einem Jahresarbeitszeitmodell unterstellt sind, durch das im Jahresdurchschnitt die Höchstarbeitszeit des Gesetzes (45 Stunden pro Woche) eingehalten wird", so Graber.
Zu diesen "bestimmten Wirtschaftszweigen" wollen die Firmenmitglieder von ICTswitzerland, darunter Google, gezählt werden. "ICTswitzerland votiert deshalb für die Umsetzung eines Jahresarbeitszeitmodells für Führungs- und Fachkräfte", so die Stellungnahme.
"Attraktive Arbeitsplätze schaffen"
Dies entspreche zum einen der Arbeitgeber-Realität des projektbasierten Arbeitens. Aber eine Flexibilisierung sei andererseits auch der Wunsch der Informatik-Fachleute, so der Dachverband. Teilzeitpensen und [email protected] seien so gefragt bei Informatikerinnen und Informatikern, dass die Arbeitgeber genau dies anbieten müssten. "Vor diesem Hintergrund ist die ICT-Wirtschaft hoch motiviert, attraktive Arbeitsplätze zu schaffen. Es ist also nicht im Interesse der Branche, dass zukünftig länger oder härter gearbeitet werden muss. Es geht darum, dass smarter gearbeitet werden kann", so Andreas Kaelin, Geschäftsführer von ICTswitzerland.
Graber hält in seinem Vorstoss fest, es würden "modernen Familien- und Lebensbedürfnissen angepasste, individuell gewählte Arbeitsformen verhindert. So wäre es nach dem heutigen Arbeitsgesetz unzulässig, um 17 Uhr die Kinder in der Krippe abzuholen, mit ihnen den Abend zu verbringen und um 22 Uhr noch die letzten E-Mails zu beantworten, um am andern Morgen um 8.30 Uhr wieder mit der Arbeit zu beginnen." Der Ständerat hält gleichzeitig den Ausbau der vorübergehenden Herabsetzung der Ruhezeit für wünschenswert.
Durch wissenschaftliche Studien erhärtet?
Zum Thema "Überstunden" fordert der Vorstoss: "Pro Kalender- oder Geschäftsjahr dürfen höchstens 170 Mehrstunden geleistet werden. Diese sind im Folgejahr zu kompensieren oder mit einem Zuschlag von 25 Prozent auszuzahlen."
Nun sind in der Tech-Branche gerade junge, gut ausgebildete Frauen gesucht und Burn-Outs sind kein Fremdwort, dies ist ein offenes Geheimnis. Entsprechend könnte man Gegenargumente zur Flexibilisierung anbringen. Aber Graber hat auch dies bedacht: "Es ist durch wissenschaftliche Studien erhärtet, dass sich Arbeitszeitautonomie (flexible, selbstbestimmte Arbeitszeiten) günstig auf die Gesundheit und Work-Life-Balance der Arbeitnehmenden auswirkt". Einschränkend besagt eine Studie der Universität Zürich von 2016 (PDF): "Zur Auswirkung periodisch langer Arbeitszeiten (z.B. vorübergehende Spitzenzeiten) wurden bisher keine Studien gefunden – weder generell noch für spezifische Berufsgruppen."
Die nun angestossene politische Debatte wird zeigen, wie einig sich Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Vertreter tatsächlich sind. (mag)

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