Der Bund bitte um Stellungnahme zur Banklizenz light

1. Februar 2017 um 13:29
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Heute hat der Bundesrat die Vernehmlassung zu Änderungen des Bankengesetzes (BankG) und der Bankenverordnung (BankV) im Bereich Fintech eröffnet.

Heute hat der Bundesrat die Vernehmlassung zu Änderungen des Bankengesetzes (BankG) und der Bankenverordnung (BankV) im Bereich Fintech eröffnet. Mit den vorgeschlagenen Änderungen bereits seit geraumer Zeit. Nach der üblichen Vernehmlassungsfrist von drei Monaten, sie dauert bis zum 8. Mai, könnte im Spätsommer oder Herbst 2017 das Gesetz und die Verordnungen in Kraft treten. Von den kurzfristig angefragten Betreibern von Fintech-Inkubatoren ist derzeit nur zu erfahren, dass man sich die Unterlagen anschauen werde.
Konkret nennt das eidgenössische Finanzdepartement (EFD) in einer Mitteilung, eine Anpassung in der BankV, um die Zeit für die Entgegennahme von Geldern zu Abwicklungszwecken von derzeit sieben auf 60 Tage zu verlängern. Weiter soll ein "Innovationsraum" geschaffen werden, so dass die Entgegennahme von Publikumseinlagen von bis zu einer Million Franken nicht als gewerbsmässig gelten und damit bewilligungsfrei möglich sein sollen. "Diese Anpassung soll es Unternehmen erlauben, ein Geschäftsmodell zu erproben", heisst es dazu weiter. Schliesslich sollen für Unternehmen, die Publikumseinlagen bis maximal 100 Millionen Franken entgegennehmen ohne das Aktivgeschäft zu betreiben, im Vergleich zu heute erleichtere Bewilligungs- und Betriebsvoraussetzungen in den Bereichen Rechnungslegung, Prüfung und Einlagensicherung gelten. Insgesamt geht es darum, die Fintech-Unternehmen gemäss ihrem Risikopotential zu regulieren. Es sollen Ausnahmen eröffnet werden, die Fintechs von den heute (noch) geltenden engen Rahmen der Finanzmarktaufsicht (Finma) befreien. (vri)

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