

Der Bund veröffentlicht neue AGBs für Informatik-Beschaffungen
20. Oktober 2010, 15:21
Korruptionsprävention inklusive.
Korruptionsprävention inklusive.
Das beim Bund für Beschaffungen zuständige Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) hat vor wenigen Stunden die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Informatikleistungen (IT-AGBs) veröffentlicht. Die revidierten AGBs des Bundes treten heute in Kraft.
Über die Ausgestaltung der neuen IT-AGBs wurde in den vergangenen Jahren intensiv diskutiert. Diverse Verbände und Firmen haben an der Vernehmlassung teilgenommen.
Anstelle der bisher fünf gelten neu vier IT-AGBs. Neu werden auch abweichende vertragliche Regelungen zugelassen, die "für das jeweilige Beschaffungsgeschäft bedürfnisgerecht und ausgewogen formuliert werden können", wie das BBL in der Mitteilung schreibt. Die revidierten IT-AGBs des Bundes werden von den Ämtern der Bundesverwaltung, den SBB, der ETH Zürich und der EPF Lausanne bei deren Informatikgeschäften verwendet.
Online geschaltet wurde übrigens auch die von der Beschaffungskommission des Bundes vor zehn Jahren genehmigte Integritätsklausel, wonach sich Anbieter und Auftraggeber verpflichten sollen, "alle erforderlichen Massnahmen zur Vermeidung von Korruption zu ergreifen, so dass insbesondere keine Zuwendungen oder andere Vorteile angeboten oder angenommen werden." Bei Missachtung der Integritätsklausel habe der Anbieter dem Auftraggeber eine Konventionalstrafe zu bezahlen. Diese beträgt 10 Prozent der Vertragssumme; mindestens 3'000 Franken pro Verstoss. Dass ein Verstoss gegen die Integritätsklausel zur Aufhebung des Zuschlags sowie zu einer vorzeitigen Vertragsauflösung durch den Auftraggeber führt, versteht sich von selbst. (mim)
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