

Der Bundesrat will das Steuerwesen viel stärker digitalisieren
20. Mai 2020 um 12:48Elektronische Eingabe kann in mehreren Bereichen verpflichtend werden. Und die Unterschriftsanforderungen werden flexibilisiert.
Der Bundesrat will Steuerverfahren möglichst komplett digitalisieren, wie er mitteilt, und hat dazu einen Vorschlag für ein neues "Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich" erarbeitet. Dieses soll ihm unter anderem ermöglichen, in einzelnen Steuerbereichen eine Verpflichtung zur elektronischen Einreichung der Unterlagen einführen zu können. Betroffen wären Verrechnungssteuer, Stempelabgaben, Mehrwertsteuer und die internationale Amtshilfe.
Im Parlament könnte dies allerdings zu einigen Diskussionen führen, denn wie der Bundesrat festhält, haben sich in der Vernehmlassung die CVP, die SVP und die FDP gegen diesen Passus ausgesprochen.
Des Weiteren will der Bundesrat die Verpflichtung zur schriftlichen Unterzeichnung bei elektronisch eingereichten Steuererklärungen aufheben und auch keine qualifizierte elektronische Signatur als Ersatz vorschreiben. Stattdessen sollen auch diverse andere elektronische Bestätigungen zugelassen werden. Der vorgeschlagene Gesetzestext lässt offen, welche genau dies sein können. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) kann, heisst es im Entwurf, "bei der elektronischen Einreichung von Eingaben, deren Unterzeichnung gesetzlich vorgeschrieben ist, anstelle der qualifizierten elektronischen Signatur eine andere elektronische Bestätigung der Angaben durch die abgabepflichtige Person anerkennen".
Damit vermeidet der Bundesrat, im Gesetz eine bestimmte Technologie vorzuschreiben, die in einigen Jahren vielleicht schon wieder veraltet wäre. Ausserdem wird die Unterschriftspflicht bereits in verschiedenen Kantonen unterschiedlich gehandhabt. Mit dem Gesetzesvorschlag würden diese Praktiken sozusagen nachträglich legalisiert.
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