

Digitale Gesellschaft zieht wegen Kabelaufklärung vor Bundesgericht
9. Juli 2019, 08:20
Die Kabelaufklärung des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) wird ein Fall für das Bundesgericht.
Die Kabelaufklärung des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) wird ein Fall für das Bundesgericht. Die Digitale Gesellschaft zieht eine Beschwerde weiter, nachdem das Bundesverwaltungsgericht und der NDB nicht auf ihr Anliegen eingetreten sind.
Das höchste Schweizer Gericht habe zu entscheiden, ob überwachte Personen einen rechtsstaatlichen Anspruch haben, sich gegen Massenüberwachung zu wehren, schreibt die Vereinigung. Die Organisation teilte bereits mit, die Beschwerde weiterzuziehen und mit der Sache "notfalls bis nach Strassburg" zu ziehen. Am gestrigen Montag habe sie nun die Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht.
Mit der Kabelaufklärung hat der NDB Zugriff auf die Kommunikation über Glasfaserkabel., bevor es im September 2017 in Kraft trat.
Die Digitale Gesellschaft ersucht den NDB, die Kabelaufklärung zu unterlassen. Es handle sich um eine Massenüberwachung ohne Anlass, die das Grundrecht auf Privatsphäre und auch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) schwerwiegend verletze, argumentierte die Organisation.
Der NDB trat nicht auf das Gesuch zog. Dieses hatte lediglich zu prüfen, ob der NDB zu Recht nicht auf das Begehren der Beschwerdeführer eingetreten ist. Um eine Beschwerde einreichen zu können, müsse man gemäss Bundesverwaltungsgericht stärker als die Allgemeinheit von der umstrittenen Aufklärung betroffen sein. Dies sei nicht der Fall, hiess es.
Die Beschwerdeführer auf Seiten der Digitalen Gesellschaft sind die Journalistin und 'investigativ.ch'-Präsidentin Serena Tinari, Autorin und Journalistin Noëmi Landolt, der Rechtsanwalt Marcel Bosonnet, Andre Meister von Netzpolitik.org, Heiner Busch (Solidarité sans frontières) sowie Norbert Bollow und Erik Schönenberger von der Digitalen Gesellschaft. (kjo/Keystone-sda)
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