Der erste Entwurf für die dritte Version der GPL wurde veröffentlicht.
Die Free Software Foundation hat gerade einen ersten Entwurf für die nächste Version der " GNU General Public License" (GPL), der meistverbreiteten Lizenz im Open Source-Bereich, online gestellt. Dieser soll nun von der Open Source-Gemeinde geprüft, kommentiert und kritisiert werden.
Aktuell und schon seit fünfzehn Jahren ist die zweite Version der GPL um Gebrauch. Diese ist einer der Faktoren, welcher der Open Source-Idee zu ihrer grossen Akzeptanz verhalf, indem sie sie auf ein tragfähiges rechtliches Fundament stellte. Trotz einiger halbherziger Versuche von Open Source-Gegnern wurde ihre Gültigkeit in diesen Jahren nicht ernsthaft in Frage gestellt.
Dementsprechend soll auch die dritte Version den Kern und die Philosophie der GPL, vor allem das grundlegende "Copyleft"-Prinzip, unverändert lassen. Die GPL erlaubt es einem Anwender, die lizenzierte Software zu verändern. Wenn eine solche veränderte Software weiterverteilt wird, verlangt das "Copyleft"-Prinzip, dass auch diese Software ihrerseits unter die GPL-Lizenz gestellt werden muss.
Seit 1991 hat sich aber die IT-Welt stark verändert. Mit der neuen Version (GPLv3), die Anfang 2007 endgültig vorliegen soll, wollen die Initianten die seither wesentlich komplexeren und vielfältigeren technologischen Gegebenheiten berücksichtigen, um die GPL auch für die kommenden Jahre fit zu machen.
No DRM, please
Entsprechend ist der
Entwurf für die GPLv3 fast doppelt so lang, wie die Version zwei. Welche der Veränderungen zu Diskussionen führen werden, ist noch schwer abzuschätzen. Fast sicher aber wird der Abschnitt über das immer wieder Emotionen hervorrufende Thema DRM darunter sein. Mit DRM sind Mechanismen gemeint, mit denen für Anwender der Zugriff und die Verwendungsmöglichkeiten für bestimmte Files – vor allem Musik oder Videos – eingeschränkt werden.
Schon dass die Autoren diese von der IT-Industrie normalerweise als "Digital Rights Management" bezeichneten Mechanismen selbst als "Digital Restrictions Management" bezeichnen, zeigt, wohin es geht. DRM, so die Lizenz im Vorwort, widerspreche grundlegend dem Geist der GPL. Im entsprechenden konkreten Abschnitt der GPL heisst es dann, dass die Lizenz "technische Versuche, die Freiheit der User, Copyright-geschützte Werke zu kopieren, zu verändern oder weiterzugeben, grundsätzlich missbilligt". Was das konkret bedeuten soll, ist aber recht schwammig formuliert. Klar scheint, dass ein DRM-Mechanismus selbst oder eine Software, welche damit produzierte Files mit einem DRM-Mechanismus schützen kann, nicht unter eine GPL-Lizenz gestellt werden kann. Unklar scheint uns aber, ob auch ein reiner Player, der von anderer Seite her stammende DRM-Mechanismen respektiert, von der "Missbilligung" (ist das wirklich ein geeigneter Ausdruck für eine Lizenz?) der GPLv3 getroffen würde. (Hans Jörg Maron)