DRM ins Zentrum der Urheberrechtsdebatte gerückt

15. Dezember 2006 um 10:44
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'Swiss Internet User Group' verlangt Einschränkung der "technischen Schutzmassnahmen" im Urheberrecht. URG nächsten Dienstag im Ständerat.

'Swiss Internet User Group' verlangt Einschränkung der "technischen Schutzmassnahmen" im Urheberrecht. URG nächsten Dienstag im Ständerat.
In letzter Minute, nur wenige Tage vor der Debatte über die Revision des Urheberrechts im Ständerat, interveniert die 'Swiss Internet User Group' mit einem offenen Brief. Die SIUG, eine kleine aber lautstarke Interessengruppe im Open-Source-Umfeld, verlangt Einschränkungen bei den "technischen Schutzmassnahmen", mit denen Werke (Musik, Software, Texte, Bilder) vor unerlaubter und vor allem unbezahlter Nutzung geschützt werden soll. In der vom Bundesrat vorgeschlagenen Fassung des Gesetzes wird mit harten Strafen bedroht, wer Software zum Knacken von Kopierschutzsystemen (DRM - digital rights management) importiert, herstellt oder verkauft.
Die SIUG verlangt nun, dass Hersteller, die ihre Werke mit "technischen Schutzmassnahmen" versehen, in die Pflicht genommen werden. So sollen die Kunden über die Eigenschaften der DRM-System aufgeklärt werden und es sei dafür zu sorgen, dass die technischen Schutzmassnahmen den Zugang von Behinderten zu den Werken nicht vereitelt.
Der Knackpunkt der Vorschläge der SIUG findet sich dann in Absatz c der vorgeschlagenen Ergänzung des Urheberrechtsgesetzes. Wer seine Werke mit DRM-Systeme versieht, muss dafür sorgen, dass Käufer eines mit technischen Schutzmassnahmen versehenen Werkexemplars dieses Werkexemplar und die damit verbundenen Nutzungsrechte ohne Einschränkungen an andere Personen abgeben können.
Damit wären beispielsweise die DRM-Massnahmen von Microsoft für Musikstücke für den Player "Zune" verboten. Man kann bei Microsoft gekaufte Musikstücke mit dem "Zune" zwar drahtlos versenden, die Empfänger dürfen das Stück aber in drei Tagen nur maximal dreimal anhören.
Weiter verlangt die SIUG, dass der Datenschutz auch bei DRM-Massnahmen gewährleistet ist und dass Werke langfristig zugänglich bleiben, auch wenn sie technisch geschützt sind. Zu guter Letzt sollen alle Informationen über DRM-Systeme offengelegt werden, damit Dritte Software für die Nutzung auch technisch geschützter Werke entwickeln können.
Die Vorschläge der SIUG sind bedenkenswert - ob sie im Ständerat Gehör finden dürfte aber zu bezweifeln sein. (Christoph Hugenschmidt)

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