DTI wehrt sich erfolgreich gegen Auftragsvergabe beim Bund

13. Februar 2015 um 13:02
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Aufgrund von Verfahrensfehler bei der Ausschreibung eines neuen Suchsystems steht der Bund nun vor einem Scherbenhaufen. Landet das Projekt vor dem Bundesgericht, verzögert es sich um mindestens zwei Jahre.

Aufgrund von Verfahrensfehler bei der Ausschreibung eines neuen Suchsystems steht der Bund nun vor einem Scherbenhaufen. Landet das Projekt vor dem Bundesgericht, verzögert es sich um mindestens zwei Jahre.
Die Auftragsvergabe öffentlicher Stellen steht immer wieder in der Diskussion. Dass sich ein Unternehmen dagegen wehrt, kommt allerdings eher selten vor, auch wenn zuletzt etwa Abacus wegen der freihändigen Auftragsvergabe im Kanton Zug an die Öffentlichkeit ging und unterlag. Diesmal handelt es sich um eine öffentliche Ausschreibung des Bundes für einen Grossauftrags zur Programmierung eines neuen Suchsystems für die öffentlichen Internet- und die internen Intranet-Seiten.
Bekanntlich ans Bundesgericht weiterzuziehen. Andernfalls wird der Verstoss gegen das Transparenzgebot rechtskräftig, der Zuschlag muss aufgehoben und damit das Projekt neu ausgeschrieben werden, wie es beim BVGER heisst. Unterdessen verzögert sich das Projekt immer mehr, sollte es doch bereits in diesem Frühjahr laufen. Nun wird wohl frühestens Ende 2016 das veraltete System abgelöst. DTI darf sich immerhin bereits über eine Entschädigung von 15.000 Franken freuen.
Der Hintergrund
Das bisherige Suchsystem der Bundesverwaltung ist seit 2007 im Einsatz und basiert auf der Technologie der 2008 von Microsoft übernommen Fast. Es genügt den heutigen Ansprüchen nicht mehr und hat das Ende seines technischen Lebenszyklus erreicht, heisst es in der Ausschreibung. Es sollte darum durch ein neues abgelöst werden, das sowohl im Internet als auch im Intranet aller Verwaltungseinheiten des Bundes eingesetzt werden kann. Zur Diskussion stand unter anderem das von DTI angebotene "Sharepoint 2013 Search" von Microsoft, in das übrigens Fast-Technologie eingeflossen ist, und Googles Search Appliance (GSA). Die wurde von dem seit 2013 auch mit einer Filiale in der Schweiz vertretenden deutschen Systemintegrator Wabion angeboten. Beim BBL hatte man sich für GSA entschieden, dessen Inbetriebnahme für das erste Quartal 2015 geplant war. Allerdings wurde der Vergabeentscheid vom Dezember 2013 für den Auftrag mit einem Volumen von 3,6 Millionen Franken vom Gericht aufgehoben. Laut BVGER-Urteil hatte das BBL im laufenden Verfahren grundlegende Bedingungen für die Anbieter geändert, was als "Verstoss gegen das Transparenzgebot" gewertet wurde.
Das Gericht berücksichtige nicht jedes Detail
Obwohl DTI nach eigenen Angaben insgesamt mit ihrem Suchsystem überzeugen konnte und es derzeit auch bei der SBB für alle Mitarbeiter einführt, ging der Auftrag der Bundeskanzlei nach zwei Nachforderungsrunden an Wabion. Das Geschah allerdings erst, nachdem das BBL gefordert hatte, die Anbieter hätten auch die Kosten von beim Bund bereits vorhandenen und damit schon bezahlten Softwarelizenzen in das Angebot einzurechnen. Damit verteuerte sich die Offerte der DTI massiv, von ursprünglich 2,3 auf 9,8 Millionen Franken. Wie DTI-Verkaufsleiter Bert Frei zu inside-it.ch sagte, war die Vergabe allerdings fehlerhaft. Zwar sei eine Kauflösung ausgeschrieben worden, doch zum Zuge sei mit GSA eine Mietlösung gekommen. Dann habe DTI in seiner Offerte den Ausbau mit über 100 Millionen indexierten Inhalten über sechs Jahre berücksichtigt, während man sich auf Seiten Wabion ebenfalls korrekt auf die vom BBL für drei Jahre geforderten sieben Millionen Suchinhalte fokussierte. Ein Vergleich der beiden so unterschiedlichen Angebote auf Stufe Endausbau ist laut Frei nicht vorgenommen worden. Sonst hätte man insbesondere die im GSA-Einsatz mit den Inhalten wachsenden Mietkosten berücksichtigt müssen.
Aber auf diese Faktoren geht das nun vorliegende Urteil nicht einmal ein. Vielmehr hatte DTI hatte vor Gericht geltend gemacht, das es unnötig und rechtswidrig sei, bestehende unbefristete Nutzungslizenzen in die Angebotskosten einzurechnen. Zumal der Bund schon lange im Besitz der Lizenzen von Microsoft ist und sie erst 2014 um weitere drei bis fünf Jahre verlängerte. DTI, heisst es denn auch in dem Urteil, habe bei der Offerteingabe davon ausgehen können, dass "eine auf der bestehenden Microsoft-Umgebung basierende Lösung opportun wäre, zumal damit gewisse schon vorhandene Elemente, wie etwa bestimmte Lizenzen, nicht erneut beschafft und aufgerechnet werden müssten".
Deshalb habe die erst in der Angebotsbereinigung ins Spiel gebrachte BBL-Vorgabe, auch solche "Leistungen mithilfe eines Mengengerüstes zu offerieren", das Transparenzprinzip verletzt. Hatte sich doch aufgrund dieses aus DTI-Sicht willkürlich eingeführten neuen Parameters ihr Preis auf einen Schlag mehr als vervierfacht, obwohl man zunächst rund ein Drittel günstiger als der zweite Anbieter gewesen sei, wie Frei ausführt. Das Urteil rügt deshalb, dass bei frühzeitiger Bekanntgabe des Mengengerüsts jeder Anbieter selbst hätte entscheiden können, welches System er offerieren will.
Für Frei ist der BBL-Entscheid für Googles Suchmaschine letztlich sachlich nicht erklärbar. Betrachte man hingegen das gegenwärtige Arbeiten in der Bundesverwaltung, sehe die Sache anders aus. Aufgrund der Schwäche des Altsystems werde dort vielfach via Google nach Informationen gesucht. Insofern, so Frei, wäre es verständlich, dass der Bund für sein Suchsystem von Anfang die Google-Variante bevorzugt habe. So würde jedenfalls die plötzliche Forderung, bereits vorhandenen Microsoft-Lizenzen ins Angebot einzurechnen, erklärbar. Die Bundesverwaltung wollte gegenüber inside-it.ch nicht Stellung nehmen: "Das BBL analysiert derzeit die Konsequenzen des Entscheides des Bundesverwaltungsgerichts mit seinem Auftraggeber für die Beschaffung des Suchsystems, der Bundeskanzlei. Weitergehende Auskünfte können wir zu diesem laufenden Verfahren leider nicht geben", heisst es beim BBL. (vri)

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