

E-Gerichtseingabe
18. Juni 2010, 15:39
Wie das Justiz- und Polizeidepartement mitteilt, werden die Behörden ab nächstem Jahr in Zivil- und Strafverfahren sowie in Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren Eingaben auch in elektronischer Form entgegennehmen und behandeln.
Wie das Justiz- und Polizeidepartement mitteilt, werden die Behörden ab nächstem Jahr in Zivil- und Strafverfahren sowie in Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren Eingaben auch in elektronischer Form entgegennehmen und behandeln. Der Bundesrat hat heute Freitag die Übermittlungsverordnung, welche die Modalitäten des elektronischen Verkehrs regelt, auf den 1. Januar 2011 in Kraft gesetzt.
Die Übermittlungsverordnung bestimmt namentlich, dass die Eingaben an eine Behörde sowie die Zustellung von Vorladungen, Verfügungen, Entscheiden und anderen Mitteilungen über eine anerkannte Plattform übermittelt werden. Im Unterschied zum E-Mail-Verkehr ermögliche die Zustellung über eine solche Plattform, die Vertraulichkeit und Integrität der Dokumente zu wahren, heisst es in der Mitteilung. (mim)
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