

E-Voting bleibt nicht verifizierbar
10. April 2012 um 15:42
Die Berner Fachhochschule hat zwar ein Konzept für ein sicheres und verifizierbares E-Voting-System vorgelegt, doch aus logistischen, finanziellen und politischen Gründen ist es - zumindest derzeit - nicht umsetzbar.
Die Berner Fachhochschule hat zwar ein Konzept für ein sicheres und verifizierbares E-Voting-System vorgelegt, doch aus logistischen, finanziellen und politischen Gründen ist es - zumindest derzeit - nicht umsetzbar.
Verifizierung oder Verifikation sei der Nachweis, dass ein vermuteter oder behaupteter Sachverhalt wahr sei, sagt Wikipedia. In Bezug auf Abstimmungen und Wahlen ist eine solche Überprüfbarkeit besonders wichtig und auch möglich - allerdings nicht im Fall elektronischer Stimmabgaben. Wie die Bundeskanzlei nämlich heute mitteilt, werden die Schweizer E-Voting-Systeme kurz- bis mittelfristig nicht verifizierbar bleiben.
Die Bundeskanzlei hatte im Februar 2011 der Berner Fachhochschule (BFH) den Auftrag erteilt, die Möglichkeit der Entwicklung eines verifizierbaren Vote-électronique-Systems für Wahlen und Abstimmungen zu prüfen. Im August 2011 hat das Forschungsteam rund um Prof. Dr. Eric Dubuis und Prof. Dr. Rolf Haenni der Bundeskanzlei die Studie "Konzept und Implikationen eines verifizierbaren Vote électronique-Systems" unterbreitet. Nach einer Bundeskanzlei-internen Evaluation der Studie wurde bis Ende Januar 2012 auch noch eine Vernehmlassung bei den Kantonen durchgeführt. Die Studie ist nun heute veröffentlicht worden und damit unmittelbar nach der heftigen Debatte um Sinn und Unsinn von E-Voting im vergangenen März. Die Diskussionen gingen damals los, weil es in Luzern zu einer doppelten Stimmabgabe kam - ein "Zwischenfall", der die E-Voting-Kritiker auf den Plan rief.
Höchstens langfristig brauchbar
Das von der BFH erarbeitete Konzept basiert auf einem kryptographischen Wahlprotokoll, das die kritischen Sicherheitsanforderungen erfüllen und die Verifizierung bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung des Stimmgeheimnisses ermöglichen soll. Grundvoraussetzung wäre ein "vertrauenswürdiges Wahlgerät" und kein PC, denn dieser könnte mit Malware befallen sein.
Doch das Konzept kann offenbar zumindest aktuell nicht umgesetzt werden. Für die Bundeskanzlei und für die Kantone stellt der Vorschlag der BFH eher eine längerfristige Perspektive dar: "Kurz- bis mittelfristig kann er aus logistischen, finanziellen und politischen Gründen nicht umgesetzt werden", heisst es in einer Mitteilung.
Einerseits stelle die Einführung eines solchen Wahlgeräts und einer Wählerkarte "grosse logistische und organisatorische Herausforderungen dar", insbesondere was die Verteilung unter den Stimmberechtigten betreffe, erklärt die Bundeskanzlei gegenüber inside-it.ch. Zum Beispiel müssten diese für das Erstellen einer Wählerkarte persönlich vorstellig werden, was sowohl für die Stimmberechtigten als auch für die Behörden einen grossen Aufwand darstellen würde.
Andererseits erachtet die Bundeskanzlei die Akzeptanz für ein solches Gerät zum heutigen Zeitpunkt bei der breiten Bevölkerung als "noch nicht gegeben". Die Schwierigkeiten bei der Einführung der SuisseID seien ein Indiz dafür. Nach Einschätzung von für das Projekt verantwortlichen Informatikern aus Bund und Kantonen wäre die Umsetzung des Konzepts und insbesondere die Einführung eines Wahlgeräts mit "erheblichen Investitionen" verbunden. Diese Investitionen wären während der aktuellen E-Voting-Versuchsphase jedenfalls "schwierig zu rechtfertigen". Die genauen Kosten wurden aufgrund dieser Einschätzung nicht weiter abgeklärt.
Minimalstandards
Vollends für die Katz' war die Studie aber nicht. Im Rahmen einer technischen Arbeitsgruppe mit Vertretern aus Bund, Kantonen und der Wissenschaft würden zurzeit sicherheitstechnische Minimalstandards für E-Voting-Systeme definiert. Die Resultate der laufenden Arbeiten werden dem Bundesrat und anschliessend dem Parlament zusammen mit dem dritten Bericht zu Vote électronique voraussichtlich Mitte 2013 unterbreitet. Die Entscheidung für die Einführung von um die Verifizierbarkeit erweiterten Systemen der elektronischen Stimmabgabe hänge letztlich auch vom politischen Willen von Bund und Kantonen ab, meint die Bundeskanzlei.
Wie das Konzept der BFH funktionieren würde, kann man hier nachlesen. (Maurizio Minetti)
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