E-Voting: Kanton Genf bedroht CCC mit Klage

21. November 2018 um 16:37
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Der Chaos Computer Club (CCC) hat unlängst eine Sicherheitslücke im E-Voting-System des Kantons Genf aufgedeckt. Es geht darum, dass man Wähler auf eine gefälschte E-Voting-Seite umleiten kann und so ihr Wahlverhalten ausspionieren könnte. Zu Demonstrationszwecken hat der Hackerclub eine solche gefälschte E-Voting-Seite gebaut und ins Netz gestellt.
Der Kanton Genf wies die Vorwürfe des CCC zurück. Es gebe keine Sicherheitslücke. Und nun setzt der Kanton noch einen drauf, wie der bekannte Rechtsanwalt Martin Steiger auf 'Steiger Legal' aufdeckt.
Und zwar fordert der Kanton Genf einen CCC-Aktivisten mit einer Abmahnung unter Strafandrohung auf, die Webseite sofort aus dem Netz zu entfernen. Der Kanton verweist darauf, dass der Chaos Computer Club, respektive deren Aktivisten, gegen das Wappengesetz ("unzulässigen Gebrauch öffentlicher Zeichen") und gegen Kapitel 14 des Strafgesetzbuches (Vergehen gegen den Volkswillen, Wahlfälschungen etc.) verstosse.
Martin Steiger schreibt von einer "verkehrten Welt": "Der Kanton Genf wirft jenen, die demonstrieren, dass E-Voting unsicher ist, vor, das Vertrauen in die direkte Demokratie zu untergraben. Man könnte meinen, E-Voting werde dadurch vertrauenswürdig, dass man nicht über die Unsicherheit von E-Voting spricht." (hc)

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