

EFK: Mehrausgaben und beachtliche Datenprobleme bei Handelsregistern
5. Juli 2018 um 12:52
Die Eidgenössische Finanzkontrolle empfiehlt die Vereinheitlichung von 28 IT-Systemen und wirft das Wort "Blockchain" in die Debatte.
Die Eidgenössische Finanzkontrolle empfiehlt die Vereinheitlichung von 28 IT-Systemen und wirft das Wort "Blockchain" in die Debatte.
Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) sieht Verbesserungspotenzial bei der kantonalen Handelsregistern. Eine einzige IT-Lösung für alle schweizerischen Handelsregister würde sowohl zu Einsparungen führen, als auch heutige Probleme bei der Datenübermittlung und -Synchronisation vermeiden. Dies zeigt ein neuer EFK-Bericht.
Jede natürliche oder juristische Person mit einer Geschäftstätigkeit in der Schweiz ist verpflichtet, sich ins Handelsregister eintragen zu lassen, wenn sie die Voraussetzungen dazu erfüllt. Am 1. Januar 2017 waren über 611'000 Unternehmen in einem der 28 kantonalen Handelsregister eingetragen. Diese Zahl kommt zustande, weil das Wallis drei Handelsregister führt.
Schweizweit führt das Eidgenössische Amt für das Handelsregister (EHRA) das elektronische Zentralregister des Handelsregisters und übt die Oberaufsicht über die Tätigkeit der Kantone aus.
Redundante Daten, falsche Daten, fehlende Daten
Die EFK hat die Datenzuverlässigkeit des Handelsregisters und dessen Organisation überprüft und dabei Daten der kantonalen Handelsregister von Baselland, Bern, Genf, Waadt, Zug und Zürich analysiert. Sie kommt zum Schluss, dass die Effizienz des heutigen Systems verbesserungswürdig ist.
Die Vielzahl an kantonalen IT-Anwendungen und Datenbanken sowie die Datenredundanz gegenüber dem Zentralregister würden die Frage aufwerfen, wie effizient der Einsatz der IT-Mittel durch die Behörden sei, heisst es im Bericht. Die EFK empfiehlt die Vereinfachung der IT-Umgebung durch den Einsatz einer einzigen Applikation für alle schweizerischen Handelsregister.
Das Potenzial für eine Digitalisierung ist ebenfalls vorhanden: Gesuche für einen Eintrag im Handelsregister erfolgen heute immer noch vorwiegend auf Papier. "Dabei ist es der erklärte Wille der Schweizer Behörden, das E-Government zu fördern", erinnert die EFK die Verantwortlichen. Kantone und der sollten die Digitalisierung der Anträge an das Handelsregister ins Auge fassen. Blockchain könne dazu ein Anreiz sein.
Die EFK stellt weiter fest, dass die Handelsregisterämter Mühe haben, die Unternehmen zu identifizieren, die sich ins Handelsregister eintragen lassen müssen, und diejenigen, die mangels Geschäftstätigkeit oder Vermögenswerten gelöscht werden sollen. Informationen anderer Behörden – etwa MWST-Pflichtdaten der Eidgenössischen Steuerverwaltung – gelangten nicht automatisch an die Handelsregister.
HR-Daten seit 1892 nie mehr angerührt
Die EFK spricht sich für einen Ausbau der Prüftools aus. Schätzungsweise rund 13'000 Einzelunternehmen oder Vereine sind nämlich laut EFK nicht im Handelsregister eingetragen. Umgekehrt seien aber noch Unternehmen aufgeführt, die seit Jahrzehnten keine Geschäftstätigkeit mehr aufwiesen. Der älteste nie mutierte Eintrag stammt aus dem Kanton Waadt und ist seit 1892 unberührt, der älteste Zürcher Fall stammt von 1933.
Die EFK ist jedoch nur auf wenige Fälle von Unternehmen mit unvollständigen Daten gestossen.
Grundsätzlich gute Noten erteilt die EFK im Bericht der Oberaufsicht der EHRA.
Die Handelsregister-Verantwortlichen erwidern, dass sich einige EFK-Empfehlungen mit ihren Plänen decken. Einige Empfehlungen könne man umsetzen und "und einen weiteren Schritt auf dem langen Weg der Modernisierung des Handelsregisters und seiner Infrastrukturen gehen." (mag/sda)
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