

Einführung des E-Patientendossiers ist Luzern noch zu kompliziert
30. Juni 2016, 13:17
Der Regierungsrat des Kantons Luzern sei grundsätzlich von den Vorteilen des elektronischen Patientendossiers (EPD) und E-Health im allgemeinen überzeugt.
Der Regierungsrat des Kantons Luzern sei grundsätzlich von den Vorteilen des elektronischen Patientendossiers (EPD) und E-Health im allgemeinen überzeugt. Bevor das EPD jedoch eingeführt werden könne, gebe es noch Erklärungs- und Korrekturbedarf, wie der Regierungsrat in einer Stellungnahme zum Ausführungsrecht zum Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) schreibt.
Das Ausführungsrecht sollte dazu dienen, einen Rechtsrahmen für einen raschen Aufbau des EPD zu schaffen. Doch lasse die aktuelle Fassung befürchten, dass es die Realisierung und den Betrieb des EPD verkomplizieren, verteuern und verlangsamen könnte. Insbesondere die technischen und organisatorischen Zertifizierungsvoraussetzungen (TOZ) erscheinen nur bedingt praktikabel, heisst es in der Stellungnahme. Die TOZ seien einerseits sehr detailliert, enthielten aber dennoch Lücken, insbesondere im Bereich Verschlüsselung und Datenablage.
Auch die Sicht der NutzerInnen komme zu kurz. Diese müssten zudem zahlreiche Hürden überwinden, bevor sie ein EPD eröffnen können. Dies erschwere eine rasche Verbreitung des elektronischen Patientendossiers. Die Handhabung des EPD dürfe nicht restriktiver oder komplizierter sein als diejenige für ein Bankkonto, so der Kanton Luzern. (kjo)
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