

Einmal mehr: BYOD-Diskussionen in St. Gallen
22. September 2020 um 08:30Die hohen Kosten zur Anschaffung von PCs für die Berufsbildung werden in einer Interpellation aus dem St. Galler Kantonsrat problematisiert.
Unter dem Titel "BYOD als Kostentreiber in der Berufsbildung" wollen drei CVP-Parlamentarier von der St. Galler Kantonsregierung wissen, ob nicht im Rahmen der IT-Bildungsoffensive eine finanzielle Unterstützung betroffener Lehrlinge möglich ist. Kritisiert werden in der Interpellation die hohen Kosten für Lehrlinge oder allenfalls auch Lehrbetriebe, wenn für mehrere tausend Franken zeitgemässe Hard- und Software angeschafft werden muss.
Konkret wird dafür geworben, dass im Kanton genügend Grafik-, Interaktivmedia-Design- und Polygrafie-Lehrstellen besetzt werden. Dafür brauche es Anreize, wie es in der Interpellation von 3 Mitgliedern der CVP-Fraktion heisst.
Mit der BYOD-Vorgabe würden die Lehrlinge allerdings seit einiger Zeit angehalten, eigene IT-Technologie für ihre Ausbildung mitzubringen, um ihre Aufträge und Lernarbeiten durchzuführen. Aber weil es gerade im Grafikbereich Geräte mit hoher Leistung brauche, kämen da schnell einmal mehrere tausend Franken zusammen. Ausgaben, die deutlich höher seien als in anderen Berufsausbildungen.
"Wer auch immer diese Kosten tragen muss, ob der Lehrbetrieb oder die Lernenden, kommt an finanzielle Grenzen", so der Vorstoss weiter. Darum wird nun die Regierung gefragt, wie sie die Situation beurteile und ob sie im Rahmen der IT-Bildungsoffensive Handlungsbedarf sehe.
Erste Hinweise auf die mögliche Antwort finden sich in einem "FAQ zur Beschaffung von Notebooks der Lernenden (Bring your own device BYOD)" überschriebenen Papier (PDF), das am 23. Mai 2019 das Amt für Berufsbildung des Kantons vorgelegt hat. Darin heisst es unmissverständlich: "Nach dem Gesetz ist zwar der obligatorische Unterricht an der Berufsfachschule unentgeltlich, die Kosten für Lehrmittel, Schulmaterial, etc. tragen jedoch die Lernenden selbst, soweit der Lehrvertrag nichts Anderes bestimmt". Weiter wird festgehalten, dass es sich bei den Rechnern um ein Arbeitsmittel zum persönlichen Gebrauch mit persönlichen Einstellungen und Daten handelt, das den Lernenden permanent zur Verfügung stehe. Und es wird dann betont, die "Bereitstellung eines persönlichen Gerätes als Lehrmittel gehört nicht zu den Aufgaben des Kantons und wäre bei ca. 20'000 Lernenden auch nicht finanzierbar."
Man darf gespannt sein, inwieweit sich die Regierung diesen Argumenten anschliessen wird.
Die St. Galler Interpellation ist übrigens kein Einzelfall. Das Thema BYOD in der Ausbildung scheint wegen der zum Teil hohen Kosten ein Dauerbrenner für Vorstösse zu sein. So zeigt eine kurze Recherche, dass sich beispielsweise Anfang 2019 die Luzerner Kantonsregierung fragen lassen musste, was sie zu tun gedenke, da mit der Einführung von BYOD die Berufsauslagen für die Lernenden sprunghaft gestiegen seien. Ganz ähnlichen Fragen musste sich im Mai diesen Jahres auch der Basler Regierungsrat stellen, nachdem Basels Gymnasien auf BYOD umgestellt und Mindestanforderungen definiert hatten. Die 'Basler Zeitung' fragte damals provokant: "Wer bezahlt die Luxus-Laptops für die Schüler?"
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