Entbündelung: Bundesgericht stützt Swisscom

10. Dezember 2004 um 14:06
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Juristenfutter à gogo

Das Bundesgericht hat den Rekurs der Swisscom gegen einen Entscheid der Comcom (eidg. Kommunikationskommission) gutgeheissen. Dies bedeutet, dass die so genannte Entbündelung auf gesetzlichem Wege geregelt werden muss.
Die Comcom hatte im Verfahren von Sunrise gegen Swisscom im Sinne der ersteren entschieden. Swisscom rekurierte beim Bundesgericht und hat dort Recht bekommen. Nun muss also die Frage der "Entbündelung" im neuen Fernmeldegesetz geregelt werden. Dieses wurde bereits im Nationalrat verhandelt (wir berichteten) und muss nun noch vor den Ständerat.
Das neue Fernmeldegesetz und damit die "Entbündelung" wird somit spätestens 2008 in Kraft treten. Sunrise ist gar nicht glücklich und versucht Druck zu machen: "Dem Ständerat obliegt nun die Verantwortung, mit einer schnellen und umfassenden Öffnung der letzten Meile für einen flächendeckenden Wettbewerb zu sorgen," heisst es in einer Pressemitteilung von heute.
Wer sich den Bundesgerichtsentscheid (nur 75'485 Zeichen inkl. Leerschläge) reinziehen möchte, kann dies hier tun. (Christoph Hugenschmidt)
Worterklärung: Unter "Entbündelung" versteht man die gesetzliche Regelung, unter welchen Bedingungen der Besitzer von Leitungen (in diesem Fall Kupferleitungen in die Haushalte) diese an einen Konkurrenten vermieten muss. Konkret geht es um die Festlegung der "Selbstkostenpreise", die Swisscom für die Kupferleitungen und der Zugang zu den Telefonzentralen von der Konkurrenz verlangen darf.

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