Erstmals erteilt Finma eine Bank-Lizenz an Blockchain-Firmen

26. August 2019 um 09:47
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Die Schweizer Finanzmarktaufsicht Finma hat erstmals zwei Blockchain-Finanzdienstleistern je eine Bank- und eine Effektenhändlerbewilligung erteilt.

Die Schweizer Finanzmarktaufsicht Finma hat erstmals zwei Blockchain-Finanzdienstleistern je eine Bank- und eine Effektenhändlerbewilligung erteilt. Dabei handelt es sich um Seba Crypto mit Sitz in Zug und Sygnum aus Zürich, wie die Finma mitteilt.
Seba Crypto will eigenen Angaben zufolge Banken, Vermögensverwaltern und privaten Investoren einen sicheren Zugang zu digitalen Assets bieten. "Die Banklizenz der Finma ist nicht nur ein Meilenstein für Seba, sie setzt auch einen neuen Standard für das Banking in der von Blockchain und digitalen Assets", so Andreas Amschwand, VR-Präsident von Seba.
Das Geschäftsmodell von Sygnum klingt ähnlich: Man wolle Investoren, Unternehmen und Banken Dienstleistungen für digitale Vermögenswerte anbieten. Das Fintech arbeitet unter anderem mit Swisscom und der Deutschen Börse an einer Blockchain-basierten Digital-Asset-Plattform.
Man erkenne das "innovative Potential von neuen Technologien für die Finanzmärkte", schreibt die Finma in einer Mitteilung. Blockchain-basierte Geschäftsmodelle dürften aber nicht den bewährten regulatorischen Rahmen umgehen. Dies gelte insbesondere bei der Anwendung der Regeln zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung im Blockchain-Bereich, wo die Anonymität erhöhte Risiken mit sich bringt.
Von der Finma beaufsichtigte Unternehmen dürfen Kryptowährungen oder andere Token grundsätzlich nur an externe Wallets ihrer eigenen, bereits identifizierten Kunden schicken und auch nur von solchen Kryptowährungen oder Token entgegennehmen. Finma-Beaufsichtigte dürfen keine Token von Kunden anderer Institute empfangen oder zu Kunden von anderen Instituten senden, schreibt die Aufsichtsbehörde weiter. Dies gelte solange, als im entsprechenden Zahlungssystem keine Angaben zum Absender oder Empfänger verlässlich übermittelt werden können. Diese etablierte Praxis, so die Finma weiter, gelte anders als der FATF-Standard ausnahmslos und ist somit eine der strengsten weltweit.
Bei der FATF handelt es sich um die "Financial Action Task Force", den Standardsetzer im Bereich Geldwäscherei. Die FATF verabschiedete laut Finma am 21. Juni 2019 Empfehlungen zu den Finanzdienstleistungen im Blockchain-Bereich: Bei Transfers von Token müssen – mit der Ausnahme von Transfers von und zu nicht unterstellten Wallets – wie bei einer herkömmlichen Banküberweisung Angaben zum Auftraggeber und zum Begünstigten übermittelt werden. Denn nur so könne beispielsweise der empfangende Finanzintermediär den Namen des Absenders gegen Sanktionslisten oder die Korrektheit der Angaben zum Begünstigten prüfen. (kjo)

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