Etappensieg für Bison im Rechtsstreit mit Comparex

27. August 2010 um 15:26
    image

    Laut dem Obergericht ist die Anstellung der ehemaligen Comparex-Leute bei Bison rechtens. Comparex fordert trotzdem Schadenersatz. Strafuntersuchungen laufen weiter.

    Laut dem Obergericht ist die Anstellung der ehemaligen Comparex-Leute bei Bison rechtens. Comparex fordert trotzdem Schadenersatz. Strafuntersuchungen laufen weiter.
    Der deutsche PC-Ware-Konzern ist mit seinem Antrag auf vorsorgliche Massnahmen gegen die Bison-Gruppe gescheitert. PC-Ware (beziehungsweise die Tochter Comparex Schweiz) hatte gefordert, dass die Bison Schweiz AG, die neu gegründete Bison IT Services AG in Büron sowie die Neuenkircher Bison Holding AG jede Form von konkurrenzierendem Verhalten gegenüber der Comparex Schweiz AG unterlassen sollten. Das Luzerner Obergericht hat nun am vergangenen 25. August die zivilrechtlichen Klagen betreffend vorsorglicher Massnahmen gegen die drei Bison-Firmen "vollumfänglich abgewiesen", wie das IT-Unternehmen Bison in einer Mitteilung schreibt.
    Mitte April hatten rund 180 von 200 Angestellten des Surseer IT-Dienstleisters Comparex Schweiz gekündigt, um beim Minderheitsaktionär Bison eine neue Anstellung zu finden. Comparex Schweiz ist die Schweizer Niederlassung des deutschen PC-Ware-Konzerns, der seit 2009 zur österreichischen Raiffeisen Informatik gehört. Bison-Chef Rudolf Fehlmann hatte den Angestellten an einer Mitarbeiterversammlung im April vorgefertigte Kündigungsschreiben und Bison-Arbeitsverträge vorgelegt. Das Obergericht sieht darin offensichtlich kein Problem und ist der Ansicht, den Angestellten könne man nicht verbieten, zu Bison IT Services zu wechseln. Wie Fehlmann gegenüber inside-channels.ch sagt, hat das Obergericht sein Verhalten an der Mitarbeiterversammlung nicht beanstandet. "Die Verantwortung für den Massenexodus ist beim Mutterhaus zu suchen", so Fehlmann.
    Schadenersatzklage und Strafuntersuchung
    Für Peter Jung, der soeben seine Interims-CEO-Funktion bei Comparex Schweiz an Martin Rajsp abgegeben hat, ist der jetzige Entscheid des Obergerichts nicht tragisch, wie seinen Aussagen zu entnehmen ist. Gegenüber inside-channels.ch betont er, dass es auf jeden Fall eine Schadenersatzklage geben werde. "Zurzeit lassen wir abklären, wie hoch der Schaden ist", so Jung.
    Parallel hatte Comparex Schweiz Strafanzeigen. Zuständig für die Strafuntersuchung ist die Abteilung Wirtschaftskriminalität des Luzerner Untersuchungsrichteramts. Ermittelt wird gegen den ehemaligen Comparex-Schweiz-CEO Oliver Schalch, gegen Bison-Chef Fehlmann sowie gegen drei weitere Personen. Ob es überhaupt zu einem Verfahren kommen wird und wie lange es dauern könnte, ist noch unklar. (Maurizio Minetti)

    Loading

    Mehr zum Thema

    image

    Basel-Stadt sucht neues Rechenzentrum

    Der Kanton will seine IT-Basisinfrastruktur erneuern. Ein Netzwerk- und Compute-Datacenter ist am Ende seines Lebenszyklus angekommen.

    publiziert am 22.3.2023
    image

    7 Chatbots im Vergleich

    Auf allen Teilen des Globus wird an Künstlicher Intelligenz geforscht. Wir haben uns über den aktuellen Stand bei den Sprachbots schlau gemacht.

    publiziert am 22.3.2023
    image

    GPT-4 produziert mehr Falsch-Infos als Vorgänger

    Die KI soll besser mit "schwierigen Inhalten" umgehen und sachlicher sein als ihr Vorgänger, erklärte OpenAI zu GPT-4. Ein Experiment zeigt, dass sie aber viele Fakes produziert, und zwar sehr überzeugend.

    publiziert am 22.3.2023
    image

    Cyber-Nachhilfe für Chefinnen und Chefs

    Ein neues Handbuch des deutschen Bundesamts für IT-Sicherheit soll helfen, das Verständnis für Cyberrisiken in Chefetagen zu verbessern. Das ist dringend nötig, wie Studien zeigen.

    publiziert am 22.3.2023