EU-Gericht lehnt Milliarden­strafe gegen Intel ab

26. Januar 2022 um 15:40
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Seit 2009 wird um eine Busse von rund 1 Milliarde Euro gegen den Chiphersteller gestritten. Jetzt hat die EU-Kommission eine Niederlage kassiert.

Im jahrelangen Rechtsstreit um eine Milliardenstrafe zulasten des Chip-Riesen Intel hat die EU-Kommission eine Niederlage hinnehmen müssen. Weil sie unter anderem Einwände des Unternehmens nicht ausreichend geprüft habe, erklärte das Gericht der EU eine 1,06 Milliarden schwere Wettbewerbsstrafe für nichtig.
Intel wurde von der EU-Kommission vorgeworfen, dass der Konzern versucht habe, Konkurrenz rechtswidrig aus dem Markt zu drängen.
Der Streit hat eine lange Vorgeschichte. Bereits im Mai 2009 verhängte die EU-Kommission unter der damals für Wettbewerb zuständigen EU-Kommissarin Neelie Kroes die zu der Zeit historisch hohe Strafe von gut einer Milliarde Euro. Die Wettbewerbshüter hatten Intel wegen des mutmasslichen Missbrauchs einer dominanten Marktposition bestraft.

Verdrängungswettbewerb unter Chip-Giganten

Der Brüsseler Behörde zufolge hatte Intel von 2002 bis 2007 Computerhersteller mit Rabatten dazu bewegt, Chips des Konzerns statt Prozessoren des Konkurrenten AMD zu kaufen. Ausserdem habe der Chip-Gigant Zahlungen an die deutsche Elektromarkt-Kette Media-Saturn an die Bedingung geknüpft, dass sie nur Computer mit Intel-Prozessoren verkauft.
Damit habe Intel den einzigen ernsthaften Wettbewerber vom Markt drängen wollen, so die Begründung der EU-Kommission. Die US-amerikanische Firma war 2014 zunächst beim Gericht der EU mit einer Klage gegen das Bussgeld gescheitert, drei Jahre später entschied der EuGH jedoch, dass das EU-Gericht den Fall neu aufrollen muss.

Busse ist nichtig

Im Kern monierte der EuGH schon damals, dass es sich das EU-Gericht bei seiner Ablehnung der Intel-Berufung zu einfach gemacht habe und davon ausgegangen sei, dass dominierende Firmen mit solchen Rabatten automatisch Missbrauch begingen.
Nun teilte das EU-Gericht mit: "Die Prüfung, die die Kommission durchgeführt hat, ist mithin unvollständig." Die Wettbewerbshüter hätten rechtlich nicht hinreichend dargelegt, dass die strittigen Rabatte möglicherweise oder wahrscheinlich wettbewerbswidrige Wirkungen gehabt hätten. Es erklärte den Artikel mit dem gegen Intel die Geldbusse verhängt wurde, in vollem Umfang für nichtig. Gegen das Urteil kann noch erneut Einspruch beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingelegt werden.

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