

EU-Kommission wegen Urheberrechtsverletzung verurteilt
28. Dezember 2010, 14:01
Systran erhält 12 Millionen Euro Schadensersatz zugesprochen.
Systran erhält 12 Millionen Euro Schadensersatz zugesprochen.
Die EU-Kommission muss dem Softwarehersteller Systran einen Schadenersatz in der Höhe von 12'001'000 Euro wegen Urheberrechtsverletzung bezahlen, wie aus einer Medienmitteilung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hervorgeht.
Hintergrund der Verurteilung ist ein Streit um die Bearbeitung der Wörterbücher der von der EU-Kommission eingesetzten Übersetzungssoftware von Systran. Während zwischen 1997 und 2002 Systran die Software im Auftrag der Kommission an die spezifischen Bedürfnisse anpasste, wollte die Kommission diesen Auftrag offenbar neu vergeben und veröffentlichte im Oktober 2003 eine Ausschreibung für die Wartung, Pflege und linguistische Verbesserung der Software. Systran warnte die Kommission damals, dass eine Bearbeitung der Wörterbücher durch andere Firmen eine Urheberrechtsverletzung darstellen würde. Die Kommission war jedoch gegenteiliger Ansicht, so dass der Softwarehersteller Klage beim EuGH einreichte.
Das Gericht stellte nun (nach nur sieben Jahren) fest, dass Systran die Urheberrechte an der speziell für die Kommission angepasste Übersetzungssoftware "EC-Systran Unix" tatsächlich besitzt und sich damit der Weitergabe der Software an Dritte widersetzen könne. Die Kommission hingegen konnte nicht nachweisen, dass sie die notwendigen Rechte für die in der Ausschreibung genannten Änderungen an der Software besitzt. Damit habe "die Kommission rechtswidrig gehandelt und die den Mitgliedstaaten gemeinsamen allgemeinen Rechtsgrundsätze auf dem Gebiet des Urheberrechts und des Know-how verletzt", heisst es in der Medienmitteilung.
Die EU-Kommission wurde vom Gericht deshalb zu einer Zahlung von 7 Millionen Euro nachträglicher Lizenzgebühren, 5 Millionen Schadensersatz sowie 1'000 Euro "als Ersatz des immateriellen Schadens" verurteilt. Das Gericht weist zudem darauf hin, dass es "der Kommission obliege, die erforderlichen Schlussfolgerungen zu ziehen, um sicherzustellen, dass bei den Arbeiten an der Version EC-Systran Unix die Rechte von Systran" berücksichtigt werden. Denn der nun zugesprochene Schadensersatz, so das Gericht, betreffe nur den Zeitraum zwischen 2004 und dem Tag der Urteilsverkündung. Andernfalls sei Systran berechtigt, eine erneute Schadensersatzklage hinsichtlich des noch entstehenden Schadens zu erheben. (Thomas Brühwiler)
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