

EU-Parlament riskiert Netzneutralität
27. Oktober 2015 um 15:49
Das EU-Parlament hat heute in Strassburg mit deutlicher Mehrheit das umstrittene Telekomgesetz angenommen.
Das EU-Parlament hat heute in Strassburg mit deutlicher Mehrheit das umstrittene Telekomgesetz angenommen. In einer Last-Minute-Aktion hatten Aktivisten und Unternehmen um Tim Berners-Lee noch versucht, das Parlament von einer Annahme abzubringen. Grund dafür sind die im Gesetz enthaltenen Regeln zur Netzneutralität, die vordergründig zwar ebendiese garantieren sollen, durch eine schwammige Formulierung aber zahlreiche Schlupflöcher offen lassen.
So wird Telkos erlaubt, den Datenverkehr in verschiedene Kategorien einzuteilen und diese unterschiedlich zu priorisieren. Ausserdem ist es erlaubt, "Spezialdienste" privilegiert zu behandeln. Was das für Dienste sein sollen, lässt das Gesetz aber offen. Einem Zwei-Klassen-Netz mit Überholspuren für Grossunternehmen, die sich das links überholen erkaufen können, ist damit der Weg frei gemacht worden, fürchten Kritiker. "Dass Internetprovider jetzt die Möglichkeit bekommen, bestimmten Datenverkehr auf ihren Leitungen zu drosseln und anderen zu bevorzugen, schafft nicht nur ein Zwei-Klassen-Internet, sondern nimmt auch die Anreize, Leitungskapazitäten weiter auszubauen", beklagte die Piraten-EU-Abgeordnete Julia Reda. Weiter befürchtet wird die Benachteiligung von Jungunternehmen und der mit ihnen einhergehenden Innovation.
Roaming-Gebühren bis 2017 definitiv abgeschafft
Teil des Gesetzes war auch der Zeitplan für eine definitive Abschaffung der zwischen EU-Ländern anfallenden Roaming-Gebühren. Stichtag für die Aufhebung der Gebühren ist der 15. Juni 2017. "Europäer werden den gleichen Preis zahlen wie zu Hause, wenn sie ihre Mobilgeräte auf Reisen in der EU nutzen", erklärte der für Digitales zuständige EU-Vizekommissionschef Andrus Ansip am Dienstag in Strassburg.
Es gibt allerdings eine Einschränkung: Um einen internationalen Handel mit SIM-Karten günstiger Anbieter zu verhindern, soll die Befreiung von Roaming-Gebühren nur für eine "angemessene Nutzung" gelten. Wie gross der Umfang dieser Mindest-Pauschale sein wird, will die EU bis im Dezember 2016 festlegen. Für eine Nutzung, die über die Pauschale hinausgeht werden weiterhin Roaming-Gebühren erhoben werden können.
Für die Schweiz gilt diese neue Regelung nicht. Zuletzt hatte der Ständerat im März zwei Motionen abgelehnt, mit welchen der Nationalrat die Tarife für die Handynutzung im Ausland deckeln wollte. Schweizer Konsumenten können somit nur auf die nächste Gesetzesrevision hoffen. Diese kommt voraussichtlich 2016 auf den Tisch. (mik/sda)
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