

EU rechnet Breitbandanschluss nicht zur Grundversorgung
18. April 2006, 12:36
Während der Schweizer Bundesrat Breitband-Internetanschluss ab 2008 in den --http://www.
Während der Schweizer Bundesrat Breitband-Internetanschluss ab 2008 in den Anforderungskatalog für die Grundversorgung in der Telekommunikation aufnehmen will, plant die EU (noch) nichts dergleichen.
Die Versorgung mit breitbandigen Internet-Diensten soll nicht in den Katalog des "Universaldienstes", wie die Grundversorgung in der EU heisst, aufgenommen werden. Dies geht aus einem Papier der EU-Kommission, das letzte Woche veröffentlicht wurde, hervor. In dem Papier werden die Antworten auf ein Vernehmlassungsverfahren zum "Umfang des Universaldienstes" (in der Telekommunikation) sowie die Haltung der EU-Kommission dargelegt.
Ebenfalls nicht zum "Universaldienst" gehören gemäss der "EU-Regierung" Mobilfunkdienste. Diese seien breit und erschwinglich zugänglich, heisst es. Anders ist die Begründung, warum Breitband-Internet nicht zum "Universaldienst" gehören soll. Dieser erfülle angesichts der derzeitigen Verbreitung das Kriterium der Nutzung durch "die Mehrheit der Verbraucher" nicht.
Die EU-Kommission will den Beschluss, Breitband-Internet nicht zu den "Universaldiensten", die überall zur Verfügung stehen müssen, zu zählen, aber nicht zementieren. Bereits dieses Jahr beginnt die "allgemeine Überprüfung der Rechtsvorschriften zur elektronischen Kommunikation", worin die Frage, was zum "Universaldienst" zählt, wieder aufgenommen wird. (hc)
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