

Facebook wehrt sich gegen deutsche Datenschützer
20. Oktober 2016 um 15:54
Der Hamburger Datenschützer hatte im September Facebook untersagt, die Daten der Tochter Whatsapp zu nuzten.
Der Hamburger Datenschützer hatte im September Facebook untersagt, die Daten der Tochter Whatsapp zu nuzten. Gegen dieses Verbot wehrt sich Facebook nun vor Gericht.
Streitpunkt ist die Ankündigung von Whatsapp, die Telefonnummer seiner Nutzer sowie Nutzungsinformationen an Facebook weiterzugeben. Die Tech-Konzerne wollen mit dem Informationsaustausch die Werbung personalisieren und Vorschläge für Freunde verbessern.
Der deutsche Datenschutzbeauftragte will durchsetzen, dass die Whatsapp-Nutzer selbst und vollumfänglich über die Weitergabe ihrer Daten entscheiden können. Der Hamburger beruft sich dabei auf ein EU-Urteil gegen Amazon und sieht sich als zuständig, da der Konzern von der Hansestadt aus das deutschsprachige Werbebusiness betreibt.
Facebook widerspricht: Wenn schon, dann sei der irische Datenschützer zuständig, da man das Geschäft aus Irland betreibe.
Dieser irische Datenschutz erregte speziell Aufsehen, als bekannt wurde, dass die Behörde über einem kleinen Supermarkt im Dorf Portarlington 80 Kilometer westlich von Dublin residiert. 30 Mitarbeiter sollen dort für 500 Millionen Europäer den Datenschutz sicherstellen. Der oberste Datenschützer vertritt laut der 'Zeit' eine weltoffene Philosophie in Sachen Privatsphäre: "Man kann doch die Firmen nicht dafür verantwortlich machen, was die Geheimdienste tun." (mag)
Loading
Nach Cyberangriff: Regionalbund von CH Media weiterhin Flickwerk
Leserinnen und Leser von CH-Media-Zeitungen müssen noch immer Artikel aus anderen Regionen überblättern. Auch die NZZ kämpft noch mit IT-Problemen.
Italien zieht ChatGPT den Stecker
Die Datenschutzbehörde des Landes stoppt den Softwareanbieter OpenAI. Eine Strafe über 20 Millionen Euro steht im Raum.
Vorratsdatenspeicherung: Deutschland fügt sich dem EuGH-Urteil
Der Europäische Gerichtshof urteilte, dass das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung nicht angewendet werden darf. Nun bestätigt dies auch das Bundesverfassungsgericht.
Adesso Schweiz wächst zweistellig
Der IT-Dienstleister setzte 2022 in der Schweiz rund 89 Millionen Franken um.